Je länger die Ausbildungsdauer, desto mehr Geld gibt es
Die Regelungen sehen vor, dass bei einer Ausbildungsdauer von mehr als 12 Monaten ein monatlicher Zuschlag von 340 Euro gewährt wird. Dauert die Ausbildung zwischen vier und 12 Monaten, beträgt der Zuschlag 204 Euro pro Monat. Bei einer Ausbildungsdauer von bis zu vier Monaten erhalten Sozialhilfebezieher 68 Euro pro Monat. Der Schulungszuschlag wird den Betroffenen für die Dauer der Ausbildung zusätzlich zur Sozialhilfe ausbezahlt und wird bei der Berechnung der Sozialhilfe nicht berücksichtigt.
Bezieherkreis wird ausgeweitet
Bisher war ein solcher Zuschuss zur Teilnahme an Nach- und Umschulungen des Arbeitsmarktservice (AMS) ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten. Seit dem 1. Jänner 2024 erhalten sie bereits einen entsprechenden Schulungszuschlag. Durch die Novelle wird der Bezieherkreis nun auch auf Sozialhilfe-Bezieher ausgeweitet.
Spätestens im Herbst soll ausgezahlt werden
Der Beschluss des Schulungszuschlags für Sozialhilfebezieher im Nationalrat ist Ende Februar geplant. Nach Inkrafttreten der Novelle zum Sozialhilfegrundsatzgesetz haben die Bundesländer sieben Monate Zeit, ihre Ausführungsgesetze anzupassen. Spätestens im Herbst 2024 soll der Schulungszuschlag erstmals österreichweit ausgezahlt werden.
Häufig gestellte Fragen
WER BEKOMMT DEN SCHULUNGSZUSCHLAG?
Der Schulungszuschlag steht Beziehern von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung offen, die an Nach- und Umschulungen teilnehmen. Bisher war dieser Bonus nur für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorgesehen.
WIE VIEL GELD BRINGT DER SCHULUNGSZUSCHLAG?
Die Regelungen sehen vor, dass bei einer Ausbildungsdauer von mehr als 12 Monaten ein monatlicher Zuschlag von 340 Euro gewährt wird. Dauert die Ausbildung zwischen vier und 12 Monaten, beträgt der Zuschlag 204 Euro pro Monat. Bei einer Ausbildungsdauer von bis zu vier Monaten erhalten Sozialhilfebezieher 68 Euro pro Monat.
WANN WIRD DER SCHULUNGSZUSCHLAG AUSGEZAHLT?
Die Novelle wird voraussichtlich Ende Februar im Nationalrat beschlossen. Nach diesem Beschluss haben die Bundesländer sieben Monate Zeit, ihre Ausführungsgesetze anzupassen. Spätestens im Herbst 2024 soll der Schulungszuschlag erstmals österreichweit ausgezahlt werden.
WIRD DER SCHULUNGSZUSCHLAG BEI DER BERECHNUNG DER SOZIALHILFE BERÜCKSICHTIGT?
Nein, der Schulungszuschlag wird den Betroffenen für die gesamte Dauer der Ausbildung zusätzlich zur Sozialhilfe ausbezahlt und fließt nicht in die Berechnung der Sozialhilfe ein.