AK-Goach: 18.500 einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen

Kärnten -

Im AK-Vorstand am Donnerstag dominierten zwei Themen: die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kärntner Beschäftigten und der Rechnungsabschluss 2019, der für die Beschlussfassung durch die Vollversammlung vorbereitet wurde.

Heute Donnerstag, 7. Mai 2020, tagte der Vorstand der Arbeiterkammer

Für die Sozialpartnergespräche mit der Bundesregierung bleiben die AK-Forderungen aufrecht: Anhebung des Arbeitslosengeldes, Angebote auf dem zweiten Arbeitsmarkt, Beschäftigungspakete und ein Jugendrettungspaket. Die AK bringt sich bei der Weiterentwicklung des Kurzarbeitsmodells ein – die Aufstockung der Mittel von 400.000 Euro auf 10 Milliarden Euro belegt den Erfolg der Maßnahme.

Heute, Donnerstag, tagte planmäßig der 11-köpfige Vorstand der Arbeiterkammer Kärnten. „Die Arbeiterkammer ist Schutzschirm und starker Partner der Kärntner Beschäftigten, gerade in Zeiten der Krise,“ brachte Kärntens Präsident Günther Goach die Verantwortung der Arbeitnehmervertretung auf den Punkt: „Die Arbeiterkammer Kärnten hat seit Mitte März über 12.000 Anfragen im Arbeits- und Sozialrecht, über 1.700 Kontakte im Lehrlings- und Jugendschutz und 5.447 Anfragen im Konsumentenschutz bearbeitet. Die Steuerberatung konnte seit der Umstellung auf telefonische bzw. digitale Beratung 4.251 Kärntner beraten und hat insgesamt über 1,9 Millionen Euro vom Fiskus zurückgeholt.“

Arbeitsmarkt – Hoher Anstieg bei einvernehmlichen Auflösungen

Goach sprach über die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt: „Knapp über 38.000 Arbeitslose sind aktuell in Kärnten gemeldet. Zusätzlich sind über 57.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Besonders hart trifft es wieder jene Gruppen, die es auch sonst schwer haben: die Älteren und die Jungen.“ Bemerkenswert sei die Zahl der einvernehmlichen Auflösungen, berichtet der Präsident: „Während im März 2019 in Kärnten 4.018 Dienstverhältnisse einvernehmlich aufgelöst wurden, sind es heuer rund 18.500.“ Viele Beschäftigungsverhältnisse seien zu Beginn der Krise einvernehmlich aufgelöst worden – die günstigste Variante für Dienstgeber, Dienstnehmer fielen jedoch um die Kündigungsentschädigung um. Goach kritisierte: „Mit der Einführung der Corona-Kurzarbeit hat sich eine attraktive Variante für Arbeitgeber, inklusive der Möglichkeit die Auflösung von Dienstverhältnissen zurückzunehmen, aufgetan. Diese wurde nicht immer entsprechend genutzt.“

AK-Forderungen aufrecht: Arbeitslosengeld anheben

Auf Bundesebene finden laufend Sozialpartner-Gespräche statt, die Forderungen von Arbeitnehmerseite bleiben aufrecht, erklärte Goach: „Das Arbeitslosengeld muss auf 70 Prozent angehoben werden, es braucht Angebote auf dem zweiten Arbeitsmarkt, Beschäftigungspakete und ein Jugendrettungspaket.“ Zudem bringe sich die Arbeiterkammer bei der Weiterentwicklung des Kurzarbeitsmodells ein. „Das Modell der Corona-Kurzarbeit hat sich bewährt“, appellierte Goach an die Bundesregierung, „um die Beschäftigten im Arbeitsprozess zu halten und möglichst schnell wieder bei voller Bezahlung in den Regelbetrieb zu bekommen.“

AK Prasident Gunther Goach                                                                   (c)Jost & Bayer

Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2019 eingeleitet

In der Juni-Vollversammlung wird der Rechnungsabschluss 2019 zum Beschluss vorgelegt, der Entwurf dazu wurde heute vom Vorstand einstimmig beschlossen. Im Vorfeld hatte der Kontrollausschuss bereits am 21. April getagt. Unter Ausschussobmann Hans-Peter Traar (Freiheitliche Arbeitnehmer) gab es keine Beanstandung, bereits davor wurde der Abschluss von externen Wirtschaftsprüfern mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Goach betont: „Wir verwalten die Mitgliedsbeiträge sparsam und effizient und unterziehen dies einer strengen Kontrolle. Vor der Beschlussfassung in der Vollversammlung wird der Rechnungsabschluss von externen Wirtschaftsprüfern, danach vom Kontrollausschuss unter Vorsitz einer Minderheitsfraktion geprüft und vom Vorstand genehmigt.“

Vollversammlung unter besonderen Voraussetzungen

Bereits im Vorfeld waren Gespräche mit allen Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen zur Abhaltung der Vollversammlung am 4. Juni geführt und sich auf eine „kleine“ Variante geeinigt worden. „Die Abhaltung der Vollversammlung unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die wir mit Bedacht auf die Gesundheit unserer Kammerrätinnen und Kammerräte einhalten. Wir werden daher mit der Hälfte des Plenums tagen“, kündigte Goach an.