GPS-Überwachung und automatische Abbuchung
Weil eine Kärntnerin mit einem gemieteten und GPS*-überwachten Kastenwagen der Firma 123-Transporter mit 24 km/h zu schnell unterwegs war, wurden ihr 45 Euro automatisch vom Konto abgebucht. Die Überraschung war groß, da die Konsumentin über mögliche Zusatzkosten und die Überwachung per GPS nicht informiert war. Die Betroffene wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. „Ein derartiges Vorgehen ist aus unserer Sicht klar unzulässig und kommt einer Abzocke gleich“, sagt AK-Präsident Günther Goach.
*Global Positioning System

AK Kärnten prüft rechtliche Schritte gegen 123-Transporter
Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der AK Kärnten, kritisiert: „Die Anfragen und Beschwerden über die Firma 123-Transporter häufen sich im Konsumentenschutz. Aus unserer Sicht fehlt es an Transparenz, Fairness und einer rechtlichen Grundlage für derartige Abbuchungen“, und betont: „Wir gehen, wenn nötig, mit rechtlichen Mitteln gegen eine solche Abzocke vor“

Automatische Abbuchung ohne Strafe?
Zwar finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen, doch eine automatische Geldabbuchung ohne behördliche Strafe und ohne SEPA-Mandat hält die AK Kärnten für rechtlich bedenklich. Eine GPS-Überwachung und pauschale Vertragsklauseln werden zunehmend zum Nachteil von Konsument:innen eingesetzt.
AK fordert Gesetz gegen Willkür
Die AK Kärnten fordert klare gesetzliche Regelungen und mehr Schutz vor automatisierter Willkür. Betroffene können sich an den Konsumentenschutz wenden: 050 477-2002 | konsument@akktn.at