Ausreise aus dem Bezirk Hermagor – Absonderungsbescheid der BH Hermagor

Hermagor -

Mit Dienstag, den 9. März 2021, treten ab 00:00 Uhr die verordneten Ausreisebeschränkungen auf Grund der derzeitigen Infektionslage im Bezirk Hermagor in Kraft.

Pendlerin braucht drei negative Tests pro Woche um „Grenze“ zu passieren

Laut Auskunft der BH Hermagor durch BH Heinz Pansi, gilt auch ein Absonderungsbescheid einer bestätigten Infektion, welcher in den letzten 6 Monate von der BH Hermagor ausgestellt wurde, für die Ausreise aus dem Bezirk.

Absonderungsbescheid über eine bestätigte Infektion der BH Hermagor

Wie bereits berichtet benötig man ansonsten für die Ausreise aus dem Bezirk einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als  48 Stunden sein darf. Anstelle dieses Coronatests berechtigt auch ein ärztliches Attest über eine  Corona-Erkrankung während der letzten sechs Monate zur Ausreise. Zum zweifelsfreien Nachweis der Identität ist es für die Ausreisenden unbedingt erforderlich, ein Identitätsdokument (Führerschein, Personalausweis etc.) mitzuführen.

Die Ausreisekontrollen werden mit den eigenen Kräften der Landespolizeidirektion Kärnten abgedeckt.

Diese Kontrollen werden voraussichtlich bis zum 18. März 2021, 24 Uhr, erfolgen.