Corona-Impfung: Bei Weigerung droht Kündigung

Kärnten/Österreich -

Theoretisch ist es jedem und jeder von uns selbst überlassen, ob wir uns gegen das Coronavirus impfen lassen möchten. Eine Impf-Weigerung kann aber dennoch schwerwiegende Folgen im Job nach sich ziehen. Droht nun eine Zweiklassengesellschaft in der Arbeitswelt?

Corona-Impfung: Bei Weigerung droht Kündigung

Immer mehr Menschen lassen sich in Österreich gegen das Coronavirus impfen. Doch nicht alle möchten eine der Schutzimpfungen erhalten – sei es aus Überzeugung oder aus medizinischen Gründen. Diese Personen könnten es in Zukunft schwerer haben, einen Job zu finden, denn Firmen können ihnen sowohl die Anstellung verwehren als sie auch im schlimmsten Fall kündigen.

Diskriminierung im Job?

Wie der Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, Franz Marhold, gegenüber dem “Standard” erklärt, müsse ein Arbeitnehmer bei einem Vorstellungsgespräch oder im Job selbst wahrheitsgemäß Auskunft darüber geben, ob eine gültige Corona-Schutzimpfung vorliegt. Da der Arbeitgeber klarerweise großes Interesse an einer gesunden Belegschaft hat, könne dieser auch eine Impfung einfordern. Bei einer Weigerung könne Jobsuchenden die Anstellung verwehrt werden und bereits angestellten Arbeitnehmern drohe im Extremfall sogar die Kündigung.

Laut Experten liege dabei jedoch keine offizielle Diskriminierung vor, denn laut dem geltenden Gleichbehandlungsgesetz dürften Arbeitgeber nur nicht aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Alter, Religionszugehörigkeit und Weltanschauung im Arbeitsleben unterscheiden. Die Weigerung gegen die Corona-Schutzimpfung falle jedoch in keine dieser Kategorien und gelte als “Meinung zu einem einzelnen Thema”.

Grund für Impfverweigerung eventuell ausschlaggebend

Wie Martin Mayer, der Inhaber der heimischen Personalberatung Iventa, gegenüber dem “Standard” erklärt, würden sich Unternehmen jedoch aktuell davor hüten, in ihren Jobinseraten nur nach Geimpften zu suchen. Das Aussortieren nach Geimpften und Impfverweigerern würde, wenn dann, eher bedeckt passieren. Ausschlaggebend sei hier jedoch in vielen Fällen auch der Grund, warum man sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen möchte. So würden Arbeitssuchende, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bei vielen Firmen wohl eher einen Job bekommen als diejenigen, die sich zum Beispiel aus Angst vor Mikrochips in den Impfdosen nicht impfen lassen möchten.

#Debatte: Entsteht eine Zweiklassengesellschaft?

Von einem offiziellen Impfzwang im Arbeitsleben kann man zwar noch nicht sprechen, aber Impfverweigerer haben es wohl in Zukunft dennoch schwerer bei der Jobsuche und im Job selbst. Entsteht hier eine Zweiklassengesellschaft? Müssten Arbeitgeber auch diejenigen, die sich aus Überzeugung nicht impfen lassen möchten, gleich behandeln wie alle anderen? Schreibt uns eure Meinung dazu in den Kommentaren unter dem Beitrag auf Facebook.