Die Impfpflicht: Was es zu beachten gilt

Kärnten -

Mit 1. Februar 2022 soll in Österreich die Impfpflicht starten. Für diese gibt es einige Sachen noch zu beachten, wie mögliche Strafhöhen, ob man als Ungeimpfter unter anderem auch den Job verlieren kann und ab wann man zum “Regelbrecher” wird. Wir haben euch diese Daten und Fakten zusammengeschrieben.

Diese Woche wird der millionste Impf­stich in Kärnten ver­abreicht

Im Moment ist sie noch bis 10. Jänner in Begutachtung, doch schon ab 1. Februar 2022 soll sie dann gelten: Die Impfpflicht. Dennoch wird nicht mit 1. Februar bereits gestraft. Mitte des Monats wird an jene Personen, die sich noch nicht impfen lassen haben ein Brief des Gesundheitsministers ausgehen – quasi als Erinnerungsschreiben. Die ersten Strafen könnten dann mit 15. März fällig werden – und von da an im Drei-Monats-Rhythmus, wie heute.at in Bezug auf die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) berichtet. 600 Euro sollen dann alle drei Monate bezahlt werden, wenn man darauf beharrt, sich nicht impfen zu lassen. Eine Ausnahme sind amtsbekannte Impfverweigerer. Für diese könnte es zu noch höheren Strafen kommen. Eine Absage erteilt Edtstadler aber den Gefängnisstrafen. Diese soll es so nicht geben.

Für alle ab 14 Jahren

Die Impfpflicht wird für alle in Österreich lebenden Personen ab 14 Jahren gelten. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Schwangere, Genesene (für 180 Tage ab dem positiven PCR-Test) und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und dafür ein ärztliches Attest haben. Da es ab Februar 2022 rein rechtlich gesehen rechtswidrig sei, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein, müsse man auch mit einem eventuellen Jobverlust rechnen, so die Verfassungsministerin abschließend gegenüber heute.at.