Hoher Kostenaufwand für Personal
In einem früheren Bericht zur Kärnten Werbung stellte der LRH fest, dass die Mitarbeiteranzahl von 2001 bis 2006 von 22 auf 42 Mitarbeiter anstieg. Er kritisiert, dass in der Kärnten Werbung Unterlagen zu den Personalständen vor dem Jahr 2010 fehlten. Der LRH kritisiert, dass die Kärnten Werbung das genehmigte Personalbudget in den Jahren 2016 bis 2018 deutlich überschritt. Sie hat unter anderem Gehaltserhöhungen bei der Budgetplanung zu wenig berücksichtigt. Außerdem hatten 45 Prozent der Mitarbeiter im Jahr 2019 eine Überstundenpauschale, die die Kärnten Werbung auch in die Sonderzahlungen einrechnete und somit 14 Mal pro Jahr auszahlte. „Wir können die Bemessung der individuellen Gehälter nicht nachvollziehen, weil die Kärnten Werbung die Überlegungen und Vergleichswerte dafür nicht ausreichend dokumentiert hat“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.
Prämie wurde automatisch ausbezahlt
Der aktuelle Geschäftsführer der Kärnten Werbung übernahm diese Position im Jahr 2010. Sein Gehalt setzte sich bis 2016 aus einem fixen Teil und einer variablen Prämie zusammen. Der LRH kritisiert, dass die variable Prämie im Jahr 2016 in einen fixen Gehaltsbestandteil umgewandelt wurde. Dadurch hing die Prämie nicht mehr von Leistungen ab, sondern wurde automatisch ausgezahlt. Das Land als Eigentümer nahm sich dadurch die Möglichkeit, die Entwicklung der Kärnten Werbung durch Zielvereinbarungen zu steuern.
Angemessenheit der Preise ohne Vergleichsangebot nicht nachvollziehbar
Für Rechts- und Beratungsleistungen gab die Kärnten Werbung von 2015 bis 2019 rund 386.200 Euro aus. Eine Stichprobenanalyse ergab, dass sie alle Leistungen über Direktvergaben beschaffte und vorwiegend zwei Kanzleien beauftragte und zahlreiche Aufträge an zwei Auftragnehmer vergeben wurden. Vergleichsangebote wurden nur vereinzelt eingeholt. „Auch wenn man mit bewährten Partnern zusammenarbeitet, sollte man Vergleichsangebote einholen. Nur dadurch kann man das wirtschaftlich beste Ergebnis erzielen und die Angemessenheit der Preise nachvollziehen“, sagt Direktor Bauer. Der LRH kritisiert auch, dass es mit manchen Auftragnehmern keine schriftlichen Vereinbarungen gab. Zum Beispiel arbeitete die Kärnten Werbung 30 Jahre mit einem Steuerberater ohne eine schriftliche Vereinbarung zusammen. Der LRH analysierte fünf Rechnungen einer Rechtsanwaltskanzlei. Vier davon – in Summe 16.950 Euro – bezahlte die Kärnten Werbung ohne die erforderliche Unterschrift des Geschäftsführers.
Marktbearbeitung zu hinterfragen
Der LRH empfiehlt der Kärnten Werbung den Kärntner Gast als Zielgruppe in die Marktbearbeitung aufzunehmen. Denn Nächtigungszahlen der Jahre 2015 bis 2019 zeigen, dass die Kärntner Gästegruppe mit 3,2 Millionen Nächtigungen über den Nächtigungen des Markts Italien lag. Im Jahr 2016 begann die Kärnten Werbung den Markt China eigenständig zu bewerben und wendete dafür von 2016 bis 2019 durchschnittlich rund 200.000 Euro pro Jahr auf. Damit hatte die Kärnten Werbung für den Markt China die höchsten Marketingausgaben pro erzielter Nächtigung. Der LRH empfiehlt der Kärnten Werbung den Umfang und die Instrumente für die Bearbeitung des chinesischen Markts zu überprüfen.
Sponsoring für „Wenn die Musi spielt“ überdenken
Die Kärnten Werbung nutzte Events mit touristischer Bedeutung in Kärnten, um die Marke Kärnten bekannter zu machen und Umsätze für die Kärntner Wirtschaft zu erzielen. Von 2015 bis 2019 gab sie für Events 6,4 Millionen Euro aus, wovon 76 Prozent auf fünf Hauptevents entfielen. Diese Ausgaben reduzierten sich um rund 2 Millionen Euro durch Kostenersätze von Tourismusregionen und -betrieben. Ein Ziel der Kärnten Werbung ist, den Frühling und Herbst zu beleben und damit die Saisonen zu verlängern. Die meisten gesponserten Events fielen jedoch in die Hauptsaison. Deswegen wurde damit das Ziel der Saisonverlängerung nicht erreicht. Das „Wenn die Musi spielt“ findet beispielsweise im Sommer und im Winter statt und auch die Gästezielgruppe entspricht nicht der definierten Markenstrategie der Kärnten Werbung. Deswegen empfiehlt der LRH das Sponsoring für dieses Event zu evaluieren.
Vollständiger Bericht abrufbar
Den Bericht „Aufgaben, Personal sowie Rechts-und Beratungsaufwand in ausgewählten Unternehmen des Landes – Teil 3“ hat der Landesrechnungshof dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der Kärnten Werbung als geprüfter Stelle am 27. April 2021 zugestellt. Den vollständigen Bericht findet ihr auf der Website des Landesrechnungshofs.