Gemeindebund stärkt Rolle als überparteiliche Interessenvertretung durch künftige Dreifachspitze

Kärnten -

Statutarische Regelungslücken führten nach den diesjährigen Gemeinderats‐ und
Bürgermeisterwahlen zu intensiven Diskussionen über die künftige Aufstellung des Kärntner
Gemeindebundes. Nach konstruktiven Beratungen soll nun eine Dreifachspitze den
Kärntner Gemeindebund vertreten, das Verhältniswahlrecht unmissverständlich als
Grundlage für die Bestellung der Organe festgeschrieben werden und eine Modernisierung
der Statuten erfolgen.

Gemeindebund stärkt Rolle als überparteiliche Interessenvertretung durch künftige Dreifachspitze

Wo keine klaren Spielregeln vorherrschen, kommt es zu Diskussionen – so könnte man die
Ausgangslage vor den Neuwahlen im Kärntner Gemeindebund beschreiben. Zwar wurde seit der Gründung des Gemeindebundes das Verhältniswahlrecht für personelle Weichenstellungen angewendet, klar geregelt war dies in den Statuten jedoch nicht. Mit der nunmehrigen Einigung der Fraktionsführer von SPÖ, ÖVP und FPÖ sollen nun klare Regelungen geschaffen werden, die Klarheit bringen und auch Bestand haben.

„Kommunale Themen haben keine Farbe…“ sagt Bgm. Günther Vallant

Dass diese Diskussionen notwendig waren, darüber sind sich Präsident Bgm. Günther Vallant, Vize‐präsident Christian Poglitsch und Vizepräsident Maximilian Linder einig. „Durch die geplante Dreifach‐ spitze kommt die schon bisher gelebte Überparteilichkeit des Kärntner Gemeindebundes auch außen‐ wirksam und in den Statuten zum Ausdruck. Kommunale Themen haben keine Farbe, ungeachtet dessen ist es wichtig, dass die Parteien, die Bürgermeister stellen, sich auch adäquat einbringen können. Dies ist durch die aktuelle Einigung sichergestellt“, so Präsident Bgm. Günther Vallant.

Wie diese Dreifach‐Spitze funktionieren soll, erläutert Vizepräsident Bgm. Christian Poglitsch: „Es soll einen 1., 2. und 3. Präsidenten geben. Zwischen diesen wird es eine Referatsaufteilung wie in einem Gemeindevorstand geben. So kann jeder sich dort einbringen, wo seine Stärken bzw. Interessen liegen. Das Land und andere Ansprechpartner haben für eine Funktionsperiode des Gemeinderates einen fixen Hauptansprechpartner. Das Präsidium wird von fünf auf drei Mitglieder verkleinert.“

Weitere geplante Änderungen in den Statuten

Dass die Festschreibung des Verhältniswahlrechts Spekulationen und Parteitaktik hintanhält bekräftigt Vizepräsident Bgm. Maximilian Linder. „Uns war es wichtig, dass es künftig keine Unklarheiten gibt und nicht nach jeden Gemeinderats‐ und Bürgermeisterwahlen neue Diskussionen aufkommen. Durch die Einigung ist kurz nach den Stichwahlen klar, welche Parteien Nominierungen für die Bestellung der Mitglieder des Präsidiums, des Landesvorstandes und der Delegierten abgeben können.“

Weitere geplante Änderungen in den Statuten betreffen neben Klarstellungen auch eine Reduktion der Gremien (Bezirksorganisationen sollen entfallen) und die ausdrückliche Möglichkeit, Sitzungen ohne physische Anwesenheit abzuhalten und dort Beschlüsse zu fassen. Damit wird den Möglichkeiten der Digitalisierung Rechnung getragen und kann bei Bedarf ein Austausch zwischen (Gruppen von) Bürgermeister*innen und Gemeindebund auch kurzfristiger als bisher und digital stattfinden.

Die Neuerungen sollen nach der Wahl der Delegierten in den Bezirken durch die Landesversammlung am 5. Juli 2021 beschlossen werden und dann die Basis für die Neuwahlen der Organe des Gemeindebundes (Präsidium, Landesvorstand, Rechnungsprüfer, Schiedsgericht) darstellen.