“Keinesfalls zu unterschätzen”
Masern seien laut Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) keinesfalls zu unterschätzen, egal in welchem Alter. In der Steiermark müssen einzelne Erkrankte, in dem Fall Kinder, sogar im Spital behandelt werden. „Masern zählt zu den Kinderkrankheiten, ist aber keinesfalls eine „Kinder“-Krankheit. Wir bieten Impfungen an, egal für welches Alter, die Impfung schützt – schon seit Jahrzehnten“, erinnert Prettner. Kinder werden generell bei den Kinderärzten geimpft, aber auch Jugendliche und Erwachsene können sich neben den öffentlichen Impfstellen der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate (ab Montag) bei den Ärzten impfen lassen. „Die Masernimpfung gibt es seit Jahrzehnten, nur mit ihr ist es gelungen, die Vielzahl an Ausbrüchen, nach welchen ganze Schulklassen in Quarantäne mussten, einzudämmen“, erinnert Prettner an Masernepidemien.
Maserinimpfung vorhanden?
Prettner, selbst Ärztin, appelliert an die Bevölkerung, in den gelben Impfpass zu schauen, ob überhaupt Masernimpfungen vorhanden sind. Auch nach einem Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person ist innerhalb weniger Tage eine Impfung noch möglich und sinnvoll.
Hochansteckend
Masern sind hochansteckend, statistisch gesehen muss ein Krankheitsfall von vier im Krankenhaus behandelt werden. Einzelfälle enden sogar tödlich. „Masern sind, weil sie so hoch ansteckend sind und nicht jede Person einen unkomplizierten Krankheitsverlauf hat, meldepflichtig. Erkennbar sind Masern erst rund zehn Tage nach einer Ansteckung mit zuerst unspezifischen Symptomen, dann aber auch Hautausschlag mit roten Flecken“, weist Prettner hin. Wer Kontakt mit Maserninfizierten hatte, kann behördlich verkehrsbeschränkt oder auch in Quarantäne geschickt werden.
Masern werden durch Viren verursacht, die weltweit verbreitet sind. Sie gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Übertragen werden Masern von Mensch zu Mensch, z.B. beim Niesen oder Sprechen (Tröpfcheninfektion). In der Regel erkranken alle Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, sofern sie nicht geimpft bzw. durch eine durchgemachte Masernerkrankung geschützt sind.