“Impfpflicht rechtlich zulässig”: Genaue Details wurden nun bekannt

Kärnten -

Heute gab es seitens der Regierung weitere Informationen zur Impfpflicht, die am 1. Feber in Österreich greifen soll.

Diese Woche wird der millionste Impf­stich in Kärnten ver­abreicht

Bei der Pressekonferenz anwesend waren Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger. Nun stellt die Regierung den ersten Gesetzesentwurf vor. Bis 10. Jänner wird der Entwurf begutachtet, sodass er ab Feber in Kraft treten kann.

Gesetzesentwurf von vier Parteien getragen

Wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erklärt, sei in den Gesprächen noch deutlich geworden: Österreich brauche eine Impfpflicht, um aus der Pandemie herauszukommen. Den Enwturf wird von den Grünen, der ÖVP, den NEOS und der SPÖ getragen. Dies sei laut Edtstadler “nicht selbstverständlich”. Eines sei laut ihr aber klar: “Die Impfpflicht ist aus sich der Höchstgerichte zulässig, da gewisse Voraussetzungen dafür erfüllt sind”.

Was jetzt fix ist:

  • Impfpflicht soll Anfang Feber 2022 in Kraft treten
  • Gilt für alle Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben
  • Gilt für alle Personen, die über 14 Jahre alt sind
  • Ausgenommen sind schwangere Frauen (Die Impfung für Schwangere sei aber ausdrücklich empfohlen) 
  • Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sind ebenfalls ausgenommen
  • Der Gesetzesentwurf besagt auch, welche Ärzte ein Attest ausstellen dürfen, dass man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann
  • Vierteljährlich gibt es Impfstichtage: Wer an diesen Tagen nicht geimpft ist und nicht zu den Ausnahmen zählt, dem droht in einem ordentlichen Verfahren eine Strafe von bis zu 3.600 Euro (Hier will man “verhältnismäßig” handeln) 
  • Behörden können auch durch verkürzte Verfahren Strafen bis zu 600 Euro verhängen
  • Ungeimpfte werden auch vierteljährlich per Post daran erinnert, sich impfen zu lassen 
  • Man kann sich aus der Strafe “herausimpfen”, das nennt man dann “tätige Reue” zeigen 
  • Egal wie hoch die Durchimpfungsrate ist, eine Aufhebung der Pflicht ist nicht geplant 
  • Das Gesetz soll zwei Jahre lang gelten