Info der BH Hermagor: Anhängerbestimmungen – Teil 2

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Hermagor -

Das Kraftfahrgesetz (KFG 1967) und die Kraftfahrzeugdurchführungsverordnung (KDV) regeln den sicheren Transport von Ladungen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern. Sie definieren, wann eine Fuhre z.B. als „Langgutfuhr“ gilt, welche Voraussetzungen hinsichtlich KennzeichnungBeleuchtung und Maßen einzuhalten sind und welche Verkehrsregeln, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, für solche Transporte gelten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Risiken durch Ladungstransporte zu minimieren.

Eine Langgutfuhr ist die Beförderung von Ladungen mit Kraftfahrzeugen, wenn

  • die Länge des KFZ samt Ladung 14 m übersteigt oder
  • die Ladung um mehr als ein Viertel der Länge des KFZ über dessen hintersten Punkt hinausragt.

Eine Langgutfuhr ist aber auch die Beförderung von Ladungen mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn

  • die Länge des letzten Anhängers samt der Ladung 14 m übersteigt,
  • die Ladung des letzten Anhängers um mehr als ein Viertel der Länge des Anhängers über dessen hintersten Punkt hinausragt oder
  • der letzte Anhänger ein Nachläufer ist und die Ladung um mehr als ein Fünftel ihrer Länge über den hintersten Punkt des Nachläufers hinausragt;

Kennzeichnungspflichten:

Ragt die Ladung um mehr als 1 m über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges bzw. des letzten Anhängers hinaus, so muss die Ladung mit einer Tafel gekennzeichnet werden. Diese muss 25 x 40 cm groß sein, weiß mit 5 cm breitem, roten, rückstrahlenden Rand und darf nur maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht werden.

Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nebel oder dann, wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein; nach vorne muss weißes, nach hinten rotes Licht ausgestrahlt werden; mit dem vorderen Rückstrahler muss weißes oder gelbes, mit dem hinteren Rückstrahler rotes Licht rückgestrahlt werden können

Geschwindigkeitsbeschränkungen für diese Kombinationen:

PKW, Kombi, LKW bis 3,5 t

Ortsgebiet

Freiland

Autostraße

Autobahn

leichter Anhänger

50

100

100

100

schwerer Anhänger (Klasse B)

50

80

100

100

Schwerer Anhänger(Klasse BE oder Code 96)

50

70

80

80

Langgutfuhr

50

50

80

80

Informationen:

Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Hermagor gerne unter 050 536/63000 oder per e-mail unter post.bhhe@ktn.gv.at zur Verfügung!