Achtung: Auf die Warteliste kann man sich nur eintragen, wenn man zuvor per E-Mail und/oder SMS einen Einladungslink bekommen hat. Auf der Warteliste stehen demnach nur Personen aus der jeweils laufenden Impfkampagne, also aktuell zum Beispiel Über-65-Jährige oder Hochrisikopersonen. Die Warteliste gilt immer nur für die jeweilige Impfstelle und auch nur für einen bestimmten Impftag, danach wird sie automatisch gelöscht. Wer auf der Warteliste stand und nicht vom Impfteam kontaktiert wurde, bekommt auf jeden Fall einen neuen Einladungslink und wird beim nächstmöglichen Termin geimpft.
Impfdosen effizienter einteilen
Ziel dieser Warteliste ist es, die vorhandenen Impfdosen noch effizienter einzuteilen. Impfdosen dürfen nicht übrigbleiben und nicht verworfen werden. Generell setzt das Land Kärnten alles daran, um möglichst viele Menschen möglichst rasch zu impfen. Sollte also jemand eine Impfeinladung bekommen haben und eine Impfstelle ist am gewählten Tag ausgebucht, gibt es die Möglichkeit, sich für diesen einen Tag und bei dieser Impfstelle in die Warteliste einzutragen.
Die zur Impfung eingeladenen Personen müssen sich aktiv durch einen Klick auf „Ja, bitte in die Warteliste aufnehmen“ oder „Nein, nicht in die Warteliste eintragen“ entscheiden. Wer sich auf die Warteliste setzen lässt, muss unbedingt eine Handynummer angeben.
Unbedingt erreichbar sein
Das Land Kärnten betont, dass es mit dem Eintrag in die Warteliste nicht garantiert ist, am bestimmten Impftag dranzukommen. Es ist nämlich erst gegen Ende des Impftages klar, wie viele Personen ihre Termine nicht wahrgenommen haben und wie viele Impfdosen daher übrigbleiben. Nur genauso viele Personen können folglich auch von der Warteliste nachrücken. Wer auf der Warteliste steht, sollte an diesem Tag unbedingt telefonisch erreichbar sein.
Die Information über die neue Wartelisten-Funktion hat möglicherweise für Verunsicherung gesorgt, weil es zuvor schon unterschiedliche Wartelisten gegeben hat. Die Wartelisten in den Pflegeheimen, bei der Impfaktion der Über-80-Jährigen und bei den niedergelassenen Ärzten stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Vormerksystem des Landes Kärnten (https://kaernten-impft.ktn.gv.at/).