Nächster Wolf in Kärnten zum Abschuss freigegeben

 

Der nächste Wolf steht in Kärnten auf der Abschussliste trotz klarer Signale aus Brüssel, dass Wölfe, deren Bestand noch nicht gesichert ist, nicht geschossen werden dürfen.

Bis 16. August darf rund um Kötschach aber auch in Steinfeld, Greifenburg, Weissensee, Irschen und Berg-Dellach einer geschossen werden. Eigentlich stellte Brüssel wie berichtet alles klar: So lange der Bestand von Wölfen in einem Land nicht gesichert ist, darf keiner erlegt werden. Bei Verordnungen müssen NGOs oder Tierschützer eingebunden sein. „In Kärnten scheinen die Uhren anders zu gehen. Landeshauptmann Stellvertreter Martin Gruber wurde das alles zur Kenntnis gebracht, er sieht das offensichtlich anders und lässt jetzt, sozusagen als Antwort auf das Urteil in Brüssel, wieder einen „Risikowolf“, einer von denen der einem Haus offensichtlich zu nahe gekommen ist, abschießen“, erklärt dazu der Chef des Vereines gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch.

Tierschützer wollen Namen der Trophäenjäger veröffentlichen

Und: „Natürlich findet sich da dann wieder ein Trophäenjäger, der abdrückt.“ Die Tierschützer werden jetzt vermutlich ebenfalls aktiv und den Namen des Schützen künftig im Internet veröffentlichen. „Die Bevölkerung soll ruhig erfahren, wer sich hinter diesen Abschüssen versteckt“, so ein Mitarbeiter von Balluch. Ein Strafverfahren gegen Österreich ist, wie berichtet, bereits eingeleitet. Ein Politiker muss dafür aber nicht zahlen. Wird Österreich wegen der Abschüsse verurteilt, wird der Steuerzahler die Strafe, die vermutlich in Millionenhöhe sein wird, berappen müssen.

Kommt das Wolfsmonitoring?

„Die Politik zeigt uns im Fall des Tierschutzes, wie wenig eigentlich Gesetze einzuhalten sind, wenn man einer anderen Sichtweise wie Gruber ist. Es muss aber der Bestand der Art gewährleistet sein. Es wurde Kärnten sogar mitgeteilt, dass der Erhaltungszustand einer Art, hier der Wolf, des Anhangs V der Habitatrichtlinie ungünstig ist. Wenn das durch Abschußverordnungen hartnäckig ignoriert wird, muss das auch strafrechtliche Konsequenzen haben“, glaubt Balluch. Um den Erhaltungszustand zu erforschen, wäre ein Wolfsmonotoring dringend notwendig.