Grüner Pass nur mit zwei Impfungen gültig

Neue Corona-Regel ab Sonntag: Zweite Impfung für Gastro & Co notwendig

Kärnten -

Ab Sonntag, dem 15. August, kommt es in Österreich wieder zu einer Änderung der Corona-Bestimmungen. Damit man den Grünen Pass bekommt, also um Restaurants & Co besuchen zu können, muss man beide Impfungen haben. Die einzige Ausnahme gilt bei Johnson&Johnson.

Erst nach dem 2. Stich...

Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales gibt es Neuigkeiten. Dort ist seit kurzem zu lesen: “Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert”.

Test oder zweiter Stich

Bisher war die Lage in Österreich so, dass man auch mit einer Impfung das “G” für “Geimpft” hatte und so mit dem Grünen Pass beispielsweise Veranstaltungen oder Restaurants besuchen konnte. Das geht ab Sonntag nicht mehr. Medienberichten zufolge wird die Regelung deshalb geändert, weil die erste Impfung auch international nicht viel Gewicht hat. In Kärnten sind von der Änderung ab Sonntag rund 22.000 Menschen betroffen. Sie haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich testen, oder sie holen sich den zweiten Stich.