„Raus aus fossilen Brennstoffen“: Kärnten als Förderhöhen-Vorreiter bei Kesseltauschbonus

Kärnten -

LHStv.in Schaunig, LR.in Schaar: Kärnten mit österreichweit höchster Förderung für Umstieg auf alternative Heizarten – Inanspruchnahme des Impulsprogramms auch für Wohnflächen über 200 Quadratmeter möglich – Klimaschutz in Wohnbaurichtlinien 2020 nachhaltig verankert.


Wer in Kärnten den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien plant, erhält österreichweit die höchste Förderung. Denn mit der Wiederaufnahme der Kesseltausch-Förderung durch den Bund in Höhe von bis zu 5.000 Euro belaufen sich die Zuschüsse für Kärntnerinnen und Kärntner, die ihre Heizungsanlage den modernen Klimaschutzansprüchen anpassen möchten, auf insgesamt bis zu 11.000 Euro je Gebäude. „Endlich nimmt der Bund die für den Klimaschutz so essentielle Heizungsanlagentausch-Förderung wieder auf. Die Kärntner Wohnbauförderungsrichtlinien 2020 sehen die Unterstützung der förderbaren Sanierungskosten im Rahmen des Impulsprogramms ‚Raus aus fossilen Brennstoffen‘ in der Höhe von bis zu 35 Prozent vor. In Kombination mit dem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent vom Bund finanziert sich der Heizungsumstieg somit um ein Vielfaches leichter“, erklärt Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute, Dienstag.

Gefördert wird der Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe, wie Kohle, Öl, Gas und Allesbrenner, hin zu erneuerbaren Energien sowohl in Eigenheimen mit bis zu zwei Wohnungen als auch in Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Das Impulsprogramm findet sich im Bereich der Sanierungsoffensiven und kann seit 1.1.2020 erstmals auch für Wohnnutzflächen über 200 Quadratmeter beantragt werden. „Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Förderung flächendeckend in Anspruch genommen werden kann, denn Klimaschutz betrifft uns alle und somit auch alle Wohnnutzflächen“, betont Schaunig.

Reduktion von Luftschadstoffen


„Die Initiative ,Raus aus fossilen Brennstoffen‘ ist wichtiger Bestandteil der Bemühungen zur Reduktion von Luftschadstoffen in Kärnten und ein weiterer wichtiger Teil des Projekts Klima-Agenda Kärnten. Diese wurde bereits 2019 als referatsübergreifendes Zielsteuerungssystem in der Landesregierung beschlossen, um eine koordinierte Vorgehensweise im Bereich Klimaschutz zu gewährleisten. Denn Klimaschutz ist eine Querschnittsmaterie. Kärnten nimmt damit erneut eine Vorreiterrolle ein“, betont Klimaschutzreferentin LR.in Sara Schaar.

Wohnbauförderungsrichtlinien 2020 forcieren Klimaschutz


Die Wohnbauförderungsrichtlinien 2020 forcieren den Klimaschutz besonders nachhaltig. Egal ob Nachverdichtungsmaßnahmen, Wallboxen für Elektromobilität oder Dach- und Fassadenbegrünung: alles, was vor sommerlicher Überhitzung schützt, Klimawandelauswirkungen entgegenwirkt und umweltfreundliches Leben fördert, steht in Kärnten – entsprechend der „mission 2030“-Klimaziele – im Fokus. „Auch wenn Corona derzeit das alles dominierende Thema ist, dürfen wir den Klimaschutz nicht aus den Augen verlieren. Denn Maßnahmen und Förderungen in diesem Bereich sichern unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder langfristig und schaffen darüber hinaus auch noch Jobs in der Baubranche“, so Schaunig auch als Arbeitsmarktreferentin.

Der Antrag auf Förderung lässt sich ganz einfach über ein Formular unter www.wohnbau.ktn.gv.at beantragen. Ab Einbringung der Antragstellung darf mit den Sanierungstätigkeiten begonnen werden. Das Vor-Ort-Energieberatungsprotokoll ist auf elektronischem Weg gemeinsam mit einer allenfalls erforderlichen Baubewilligung bei Antragsstellung zu übermitteln. Weitere Informationen und Auskünfte gibt es vor Ort in der Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, telefonisch unter 050 536 31002 oder online auf www.wohnbau.ktn.gv.at sowie per Mail unter abt11.wohnbau@ktn.gv.at