Stanleymesser Mörder (70) aus Eberndorf geht lebenslang ins Gefängnis

Klagenfurt -

Heute fand am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen einen 70-jährigen Mann aus Eberndorf statt. Der Angeklagte hatte seine 62-jährige Lebensgefährtin, mit der er vor ihrer Scheidung im Jahr 2005 über 26 Jahre verheiratet war und zwei Töchter hatte, mit 17 Stichen eines Stanleymessers brutal ermordet. Unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl wurde der Mann von den acht Geschworenen einstimmig in allen Anklagepunkten für schuldig befunden.

Das Urteil – lebenslange Haft. Zudem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Grausame Details der Tat

Der schockierende Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 7. Juli 2023 in Eberndorf. Der Angeklagte, ein gebürtiger Niederländer, soll seine Lebensgefährtin stranguliert und mit einem Stanleymesser tödlich attackiert haben. Die Staatsanwältin Daniela Zupanc beschrieb die Tat als “bestialisch und nicht in Worte zu fassen”. Der Täter habe laut Anklage seine sexuellen Gewaltfantasien, die er durch das Ansehen von sadomasochistischen Videos (Snuff Videos) entwickelte, ausgelebt.

Verlauf der Gerichtsverhandlung

Der Prozess begann um 9:00 Uhr im Landesgericht Klagenfurt unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl. Die Verteidigung übernahm Leopold Wagner. Während der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte emotional und wollte keine weiteren Aussagen machen. Auf seinem Mobiltelefon wurden tausende Videos gefunden, die extreme Gewalt darstellten, was laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann auf eine schwerwiegende psychische Störung hinweist. Es wird mehrmals von bizarren Mord gesprochen.

Schockierende Beweisführung

Die Gerichtsmedizinerin Alexandra Meierhofer berichtete ausführlich über die Verletzungen aus der Obduktion des 62-jährigen Opfers, das mehrere Jahre in der Gemeinde Kirchbach gelebt hatte. Die Frau wurde nicht nur am ganzen Körper aufgeschnitten, sondern auch stranguliert. Die längste Schnittwunde war 35 Zentimeter lang. Zur Tatzeit hatte die Frau 3,1 Promille Alkohol im Blut.

Emotionale Aussagen des Angeklagten

Während des Prozesses wurde der Angeklagte auch emotional. Er bestritt nicht, die Tat begangen zu haben, konnte jedoch keine klaren Gründe dafür angeben.

Lebenslange Haft

Das Urteil lautet lebenslange Haft und die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist, da die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbat.