Tödlicher Kebap-Fall: Betreiberpaar schuldig gesprochen

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Nötsch im Gailtal/ Klagenfurt -

Was als kurzer Besuch in einem Lokal in Nötsch (Bezirk Villach-Land) begann, endete tragisch: Im Sommer 2023 starb ein 63-jähriger Mann an den Folgen einer schweren Salmonellenvergiftung, nachdem er einen Hendl-Kebap gegessen hatte. Am Mittwoch, dem 7. Oktober, musste sich das Betreiberpaar vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Beide wurden schuldig gesprochen.

Am Mittwoch musste sich das Betreiberpaar eines Kebap-Lokals in Nötsch wegen des tödlichen Salmonellenfalls am Landesgericht Klagenfurt verantworten

Am 5. Juli 2023 starb ein Mann an einem Multiorganversagen, das durch eine schwere Salmonellenvergiftung nach dem Verzehr eines Kebaps ausgelöst worden war. Insgesamt erkrankten damals 27 Menschen an Salmonellenvergiftungen. Als Ursache galten kontaminierte Fleischprodukte aus Polen, die an Lokalbetreiber in ganz Europa ausgeliefert worden waren.

Mangelnde Hygiene im Lokal

Das Betreiberpaar jenes Lokals in Nötsch im Gailtal, in dem der 63-Jährige seinen Hendl-Kebap gegessen hatte, musste sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Laut Anklage war nicht das kontaminierte Fleisch aus Polen für den Todesfall ausschlaggebend, sondern die mangelhaften Hygienebedingungen im Lokal. Demnach soll sowohl vor als auch nach dem Braten dasselbe Putztuch verwendet worden sein. Dadurch könnten Keime, die durch die Hitze beim Bratvorgang abgetötet worden waren, erneut auf die Speisen gelangt sein.

Fehlende Schulungen, verschmutzte Arbeitsflächen und Schimmel

Am 12. Juli 2023 wurde der Betrieb des Lokals eingestellt – ein Schritt, den Sachverständiger Franz Wagner vor Gericht als gerechtfertigt bezeichnete. Seiner Einschätzung nach fehlte dem Betreiberpaar grundlegendes Fachwissen, zudem konnten die vorgeschriebenen Schulungsnachweise nicht vorgelegt werden. Bei Kontrollen sollen außerdem verschmutzte Arbeitsbereiche und Schimmelspuren festgestellt worden sein.

„Besondere Sorglosigkeit“

Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt wurde von Richter Gerhard Pöllinger-Sorre geführt. Das angeklagte Paar bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Nach Aussage der beiden sei das Putztuch ausschließlich für den Eingangsbereich verwendet worden. Der Richter verurteilte die Frau zu sechs Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro). Der Mann, der im Lokal gearbeitet hatte, erhielt acht Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro). Erschwerend wertete der Richter die „besondere Sorglosigkeit“ des Paares. Das Lokal war bereits viermal behördlich geschlossen worden. Zudem sei die Weitergabe von Salmonellen im Lokal „eindeutig nachgewiesen“ worden, betonte Pöllinger-Sorre.