Durch die Novelle der Einreiseverordnung kommt es vor allem zu Neuerungen in den Bereichen der verpflichtenden Testung bei der Einreise. So ist künftig bei einer Einreise mit verpflichtender zehntägiger Quarantäne – die derzeit aufgrund der Infektionslage etwa aus allen Nachbarländern erforderlich ist – zusätzlich ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Dies kann wie bisher mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Strenge Kontrollen
Alternativ wird künftig auch ein in Österreich ausgestelltes negatives Testergebnis anerkannt – z. B. von einer Teststraße oder aus einer Apotheke, Selbsttests dürfen dafür nicht herangezogen werden. Kann bei Einreise kein Testergebnis vorgelegt werden, ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen.
Das negative Testergebnis ist bei einer etwaigen Kontrolle vorzuweisen, wobei eine Kontrolle überall an Ort und Stelle geschehen kann, z. B. auch im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Die verpflichtende zehntägige Quarantäne muss trotzdem angetreten werden; es besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, diese nach dem fünften Tag frühzeitig durch eine erneute negative Testung zu beenden.
Verschärfung für Pendler
Auch regelmäßige Pendlerinnen und Pendler müssen in Zukunft bei Einreise aus Ländern mit hohen Infektionszahlen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis mitführen, das nicht älter als 7 Tage sein darf. Als Pendlerinnen und Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen bzw. zu Ausbildungszwecken einreisen.
Eine elektronische Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance wird auch für Pendlerinnen und Pendler erforderlich. Diese müssen sich bei jeder Änderung der Daten neu registrieren, jedenfalls aber nach 7 Tagen. Pendlerinnen und Pendler, die seltener als einmal pro Woche einreisen, registrieren sich jeweils vor der Einreise. Die Online-Registrierung für Pendlerinnen und Pendler ist ab Mittwoch, 10. Februar verpflichtend, eine Vorab-Registrierung kann schon ab Sonntag, 7. Februar durchgeführt werden. Falls eine Online-Registrierung nicht möglich ist, kann in Ausnahmefällen ein ausgedrucktes Formular ausgefüllt und bei einer Kontrolle abgegeben werden.
Neue Regeln für Einreise aus dem Vereinigten Königreich
Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird die Einreise aus besagtem Staatsgebiet jener aus einem Drittstaat gleichgestellt. Das bedeutet: Die Einreise ist grundsätzlich untersagt, davon ausgenommen sind etwa EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, beruflich Reisende oder Studierende.
Keine Einschränkungen bei Einreise aus Ländern mit geringen Infektionszahlen
Für Einreisende aus Ländern mit geringen Infektionszahlen gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen 10 Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Dazu zählen Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan.
Eine Einreise ohne Einschränkungen ist wie gehabt unter gewissen Voraussetzungen möglich – etwa bei unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder bei Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen.