Wichtige Info der BH Hermagor: Silvesterfeuerwerke

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Hermagor -

Wer das neue Jahr mit einem strahlenden Feuerwerk begrüßen möchte, sollte in der Silvesternacht die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes beachten!


Einteilung der Feuerwerkskörper in 4 Kategorien

  • F1: geringe Gefährlichkeit, ab 12 Jahren erlaubt (z.B. Knallerbsen, Partyknaller)
  • F2: Verwendung im Freien, Besitz und Verwendung ab 16 Jahren (z.B. Knallkörper, Raketen)
  • F3 und F4: ab 18 Jahren mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und behördlicher Bewilligung(wirkungsstarke Raketen, Feuerwerksbomben)

Was ist verboten?

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen im Ortsgebiet generell nicht verwendet werden. Ausnahmeregelungen können für bestimmte Anlässe, z.B. Sylvester, vom jeweiligen Bürgermeister verordnet werden.

Achtung!

Generell verboten ist die Verwendung in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen, im Nahbereich von Kirchen, Krankenanstalten, Kinderheimen, Alters- und Erholungsheimen, sowie in der Nähe von Tierheimen!

Verstöße werden mit bis zu € 3.600,– bestraft!

Für weitere Informationen zum Thema Pyrotechnik steht Ihnen das zuständige Fachreferat unter der Telefonnummer 050536/63000 oder per e-mail unter post.bhhe@ktn.gv.at zur Verfügung.