Meldung über Abschuss fristgerecht eingegangen
Die Meldung über den Abschuss langte fristgerecht – innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme – beim Land Kärnten ein. Die Begutachtung und Probennahme durch Sachverständige konnte aber erst heute Morgen stattfinden.
Vorgaben der Risikowolfsverordnung eingehalten – Entnahme erloschen
Von Landesseite kann somit heute, Montag, bestätigt werden, dass die Vorgaben der Kärntner Risikowolfsverordnung eingehalten wurden, insbesondere der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung des Wolfs. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden umgehend darüber informiert, dass die Entnahmemöglichkeit damit erloschen ist.