Expertentipp

Steuervorteile von E-Autos

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Hermagor -

Die Steuerexperten der CONFIDA Hermagor Wirtschaftstreuhand GmbH haben Elektrofahrzeuge aus steuerlicher Sicht unter die Lupe genommen.

Mag. Martin Zankl und Mag. Eva-Maria Winkler von der CONFIDA Hermagor
Reine Elektrofahrzeuge sind sowohl von der NoVA als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. „Plug-In-Hybride sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig“, weiß Steuerexperte Zankl. „Rein elektrische PKW sind bis zu einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden“, so Winkler. Zusätzlich gilt auch für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, dass kein Sachbezug vorliegt, sofern der Strombezug am Abgabeort gratis ist.
Seit 2019 wird auch die Anschaffung von Elektro-PKW, Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern sowie von (E-)Lastfahrrädern für den privaten Einsatz unterstützt. „Der Kauf eines Elektro-PKW oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges wird mit 3.000 Euro gefördert“, wissen die Steuerexperten. Plug-in-Hybride und Range Extender mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern erhalten eine Förderung in Höhe von 1.500 Euro. Voraussetzung ist ein Brutto-Listenpreis (Basismodell) von unter 50.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range Extender mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.

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