KABEG verkündet

Ab heute: 3G-Regel in Kärntens Kranken­häuser fällt

Kärnten -
Ab heute müssen die Kärntner in den Krankenhäusern keinen 3G-Nachweis vorzeigen. Die FFP2-Masken-Regel beim Betreten der Spitäler bleibe weiterhin aufrecht.


Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundes ist ab heute auch in den Spitälern der KABEG die Vorlage eines 3G-Nachweises nicht mehr erforderlich. Dies gilt sowohl für Patienten, Besucher, Begleitpersonen als auch für Mitarbeiter. Beim Betreten der Krankenhäuser müssen noch immer FFP2-Masken durchgehend getragen werden. Auch die Hygieneregeln (Händedesinfektion und Abstand halten) sind weiterhin einzuhalten.