Veranstaltungen am Karfreitag nur unter strengen Auflagen
Das Veranstaltungsverbot am Karfreitag soll aufrecht bleiben, da geht es um unsere christlichen Grundwerte, die wir damit zum Ausdruck bringen. Aber wir müssen Ausnahmen möglich machen, wenn auch in einem sehr strengen Rahmen“, kündigt Schuschnig an. Auf Basis von sehr restriktiven Kriterien könnten Veranstaltungen zukünftig dann bewilligt werden, wenn sie den besonderen Charakter des Karfreitags als Tag der Stille nicht verletzen. „So kommen wir dem VfGH Erkenntnis nach und können zugleich die Besonderheit des Karfreitags weiterhin schützen“, betont der Landesrat. Laut VfGH verstoße das bisherige absolute Veranstaltungsverbot gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Gesetz muss daher in jedem Fall abgeändert werden. Die nun von Schuschnig vorgeschlagene Lösung findet daher auch die Zustimmung der Kirchenvertreter.
Ein Tag der Stille und des Gedenkens
„Die Haltung und Initiative von LR Schuschnig im Hinblick auf ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot am Karfreitag mit möglichen Ausnahmen begrüße ich sehr. Wir kämpfen weiterhin sehr intensiv dafür, dass der Karfreitag zu einem Feiertag für alle wird und auch dafür, dass dieser Tag als ein Tag des Gedenkens und Bedenkens des Leidens und Sterbens Jesu am Kreuz in seiner Heilsbedeutung für unseren Glauben als ein Tag der Trauer und des Innehaltens entsprechend begangen und gewürdigt wird“, betont Superintendent Manfred Sauer. Auch Dompropst Guggenberger begrüßt die Initiative von LR Schuschnig zum Schutz des Karfreitages. Der Karfreitag sei für die Evangelische und die Katholische Kirche „als Tag der Trauer, des Mitfühlens, der Stille und der Besinnung von zentraler Bedeutung“ und stehe auch im Zeichen der Solidarität mit allen Leidenden und Sterbenden. Die Katholische Kirche Kärnten unterstütze „aus tiefster Überzeugung auch das Bemühen der Evangelischen Kirche, den Karfreitag als Feiertag für alle zu verankern“.
Gesetzesentwurf soll bis Sommer vorliegen
Besprochen wurde mit den Kirchenvertretern auch der weitere zeitliche Ablauf. Die Frist für eine gesetzliche Neuregelung ist der Dezember 2025, bis dahin muss die Karfreitagsfrage gelöst und eine Nachfolgeregelung in der Landesregierung und dem Landtag beschlossen worden sein. Auf Basis des Abstimmungsgesprächs mit den Kirchen wurde daher nun von Schuschnig der Auftrag erteilt, einen konkreten Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der in den nächsten Wochen koalitionsintern abgestimmt wird, um dann bestenfalls noch im Sommer in die vorgesehene öffentliche Begutachtung zu gehen. „Die Unterstützung der Kirchenvertreter für den vorgeschlagenen Weg war für mich eine Grundbedingung, um an dem Entwurf weiterzuarbeiten. Unser gemeinsames Ziel ist eine verfassungskonforme Regelung, die unseren christlichen Grundwerten Rechnung trägt. Darauf werden wir in den nächsten Monaten gemeinsam hinarbeiten“, so Schuschnig abschließend.