Schutz älterer und pflegebedürftiger Menschen
Im Rahmen des Hitzewarnsystems wurden rund 900 Einrichtungen – darunter Pflegeheime, Spitäler und mobile Dienste – zeitgerecht informiert und auf die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen hingewiesen. Der Fokus liegt auf dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen, etwa älterer und pflegebedürftiger Menschen.
„Wir haben den Kärntner Hitzeschutzplan heuer überarbeitet und um konkrete Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Zielgruppen erweitert. Es gibt übersichtliche Merkblätter mit ganz einfachen Tipps, wie man sich und andere schützen kann“, erinnert Gesundheitslandesrätin Beate Prettner. Zudem ruft das Land zur Sensibilisierung für Warnzeichen von Hitzeerkrankungen auf – darunter Kreislaufbeschwerden, Schwindel oder Verwirrtheit – und empfiehlt, bei Beschwerden rasch erste Hilfe zu leisten und bei Bedarf medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Was ist mit erster Hilfe gemeint?
- Betroffene Person in den Schatten bringen
- Beengende Kleidung öffnen oder entfernen
- Wasser oder Getränke wie Saft oder Tee anbieten – nur wenn die Person bei Bewusstsein ist!
- Mit kühlen, nicht eiskalten Umschlägen Arme und Beine bedecken
- Beine hochlagern, wenn Benommenheit erkannt wird
- Bei Bewusstlosigkeit Person in die stabile Seitenlage bringen – Notruf wählen!
Der Kärntner Hitzeschutzplan bietet weiterführende Informationen, Merkblätter und Handlungsempfehlungen, die hier abrufbar sind:
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=32&subthema=39&detail=472