Die Caritas Kärnten fordert anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember Lohn statt Taschengeld in den Werkstätten.

Menschen mit Behinderungen gleichstellen

Kärnten -

„Seit Jahren beschäftigt uns das Thema ,Lohn statt Taschengeld´ und das Recht auf Arbeit sowie Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderung. Immer wieder werden den betroffenen Menschen Hoffnungen gemacht, die letztlich nicht umgesetzt werden und eine Welle von Unverständnis auslösen. Es ist Zeit, dass sich Österreich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention verhält“, sagt Erna Petek als Bereichsleiterin Menschen mit Behinderung bei der Caritas Kärnten.

Am Bild: Bereichsleiterin Erna Petek mit Assistenznehmern

Das Caritas: Team Lebensgestaltung führt kärntenweit zehn Standorte und begleitet 110 Assistenznehmer*innen in den Bereichen Beschäftigung und Wohnen durch den Alltag. In den fünf Werkstätten in Friesach, Althofen, Globasnitz/Globasnica und Maria Elend/Podgorje ist eine sinnstiftende Beschäftigung bei einem strukturierten Tagesablauf angesagt:

 

Die  Assistenznehmer*innen – Menschen, die Mehrfachbehinderungen im Rahmen unterschiedlicher Intelligenzniveaus, oft in Kombination mit psychischen Erkrankungen sowie physischen Beeinträchtigungen aufweisen – stellen Handwerksprodukte her, übernehmen Auftragsarbeiten oder werken im Garten; ganz nach ihren Möglichkeiten, ganz nach ihrem Tempo. Sie erhalten wie alle Menschen mit Behinderungen in Werkstätten in Österreich dafür statt Lohn nur Taschengeld.

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung fehlt

Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Form von Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherung fehlt. Die Caritas fordert die Bundesregierung daher zum wiederholten Male zum Handeln auf. Caritasdirektor Ernst Sandriesser: „Die sinnstiftenden Beschäftigungen in den Werkstätten müssen künftig auch mit einer Existenzsicherung sowie einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung verknüpft sein. Die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist überfällig“, so Sandriesser.

Inklusiver Arbeitsmarkt vom Ende der Schulpflicht bis zur Pension

Zudem würden Menschen mit Behinderungen oft nach der Pflicht- und Sonderschule rechtlich als „arbeitsunfähig“ gemäß ASVG eingestuft. Folglich kämen sie in Werkstätten und somit bliebe ihnen der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt oft lebenslang verwehrt, kritisiert Sandriesser. Menschen mit Behinderungen hätten jedoch ein Recht auf Arbeit und „müssen ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderungen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Arbeit finden und ohne Risiko ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten ausprobieren können“.

Der Caritasdirektor erwartet sich, dass Österreich seinen Verpflichtungen zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vom Ende der Schulpflicht bis zur Pension nachkommt. Sandriesser weiß aus der tagtäglichen Arbeit der Caritas: „Arbeitsunfähigkeit gibt es de facto nicht. Es ist für jeden Menschen bei der Ausübung seiner individuellen Fähigkeiten einfach eine Frage der ausreichenden Unterstützung und Assistenz sowie der persönlichen Ressourcen, die jede*r Einzelne mitbringt. Mit dem von Menschen mit Behinderungen selbst entwickelten Konzept der Persönlichen Assistenz sollten auch hier Barrieren abgebaut werden.“