Ein Projekt der Wasserwirtschaft Hermagor und der Arge NATURSCHUTZ an den Gaildämmen

Neophyten besiedeln unsere Uferdämme

Gailufer -

Seit drei Jahren bearbeitet die Arge NATURSCHUTZ im Auftrag der Kärntner
Landesregierung, Abt. 12, Wasserwirtschaft Hermagor, ein Projekt entlang der Gail, das
sich mit der Bewirtschaftung der Gaildämme und der hier aufkommenden Neophyten
beschäftigt. Neophyten sind Pflanzen, die absichtlich oder auch unabsichtlich seit 1492
eingeführt wurden.

Entlang der Gail wird schwerpunktmäßig der Japan-Staudenknöterich „bekämpft“

Mittlerweile wurden einige Maßnahmen an der Gail umgesetzt und Versuchsflächen
eingerichtet. Beobachtet wird u.a. auch, wie sich verschiedene Bewirtschaftungsweisen
auf die Ausbreitung von Neophyten auswirkt. Ein Schwerpunkt für die nächsten 2 Jahre
liegt in der Entwicklung von Möglichkeiten der “Entsorgung” des anfallenden
Neophytenmaterials, im Speziellen des mit Staudenknöterich verseuchten Materials, das
u.a. auch bei diversen anstehenden Baumaßnahmen an der Gail anfällt.


Ausbreitung der invasiven Neophyten verringern – Alle können mithelfen!


Neben natürlichen Ausbreitungsmöglichkeiten wie über Samen, Blatttriebe und
unterirdische Organe wie Wurzeln oder Knollen, ist es vor allem der Mensch, der die
Verbreitung unterstützt. Entlang der Gaildämme wurden in vergangenen Jahrzehnten
unbedacht Abfälle abgelagert (Baum- und Strauchschnitt, Gartenabfälle, „Unkräuter“…..)
und teilweise unkontrolliert Sand entnommen. Selbst über Samen oder kleine Wurzelteile
z.Bsp. in den Reifen von Traktoren oder über Baumaschinen können verschiedene
Neophyten unbewusst verbreitet werden. Derartige Ablagerungen bzw. Entnahmen sind
wesentlich an der Verbreitung von Neophyten beteiligt.


Bitte beachten Sie Folgendes:

Ablagerungen entlang der Gail sind generell verboten. Im
Eigeninteresse bitten wir Sie Sandentnahmen, auch wenn sie sich in kleinen Mengen des
Gemeingebrauches befinden, mit dem Amt für Wasserwirtschaft abzuklären. So
verhindern Sie auch die Verschleppung unerwünschter Neophyten. Betreten Sie bitte
keine gekennzeichneten Versuchsflächen, danke!


Grundsätzlich bedeutet eine regelmäßige Bewirtschaftung der Gaildämme auch eine
Stabilisierung der Dämme für den Hochwasserschutz und für den Naturschutz eine
Zunahme an Pflanzenarten und ein Zurückdrängen von invasiven Pflanzen. Daher bemüht
sich auch die Wasserwirtschaft Hermagor möglichst viele Dammflächen zu bewirtschaften
bzw. an Landwirte zu verpachten bzw. zur Nutzung zu übertragen.


Versuchsflächen entlang der Gail


Als sehr problematisch erweist sich mittlerweile der Japan-Staudenknöterich, der im 19.
Jahrhundert aus Ost-Asien eingeführt wurde. Im Regelfall erfolgt die Verbreitung über
kleine bewurzelungsfähige Spross- und Rhizomstücke. Bei Hochwasser beispielsweise
werden Pflanzenteile abgerissen und mit dem Wasser verfrachtet. Die Ausbreitung über
Wurzelausläufer (Rhizome) und Sprosse kann jährlich bis 2 m ausmachen. Da alle
Pflanzenteile sehr brüchig sind, sind Böschungen und Ufer von Fließgewässern besonders
gefährdet abzurutschen. Der Staudenknöterich bietet vor allem in der Vegetationsruhe
keinen Uferschutz.


Im Projektgebiet wurden einige Versuchsflächen mit Japan-Staudenknöterich eingerichtet.
Vielversprechend ist der Einsatz von (Straßen-)Salz, das im Bereich von ca. 30 cm Tiefe
bzw. in flüssiger Form aufgebracht wird. Auf einer weiteren Versuchsfläche wurde vor
einem Jahr speziell bearbeitetes mit Neophyten verseuchtes Material mit Folien
abgedeckt. Auch diese Methode ist vielversprechend: Auf einem kleinen Bereich wurde
heuer die Folie entfernt und es waren keine Keimlinge erkennbar. Für Einzelpflanzen ist
das Ausgraben nach wie vor die sinnvollste Methode. Für die nächsten zwei Jahre ist eine
Weiterbetreuung bestehender und das Einrichten neuer Versuchsflächen geplant.


Entsorgung mit Vorsicht

Grundsätzlich wird empfohlen das Pflanzenmaterial in Müllverbrennungsanlagen zu
entsorgen, bei kleineren Mengen im Hausmüll bzw. auf geeigneten Anlagen zu
deponieren. Zu beachten ist, dass die Verbrennung des Pflanzenmaterials außerhalb von
Anlagen gemäß § 3 des Luftreinhaltegesetzes verboten und daher nur in genehmigten
Müllverbrennungsanlagen möglich ist.

Versuchsfläche mit ausgegrabenen Neophyten – Sandentnahmen entlang der Gail sind mit dem Amt für Wasserwirtschaft abzusprechen. Ablagerungen und das Betreten gekennzeichneter Versuchsflächen sind zu unterlassen

Für Fragen stehen zur Verfügung:


Mag. Klaus Krainer und DI Gerhild Wulz-Primus
Arge NATURSCHUTZ
Gasometergasse 10
9020 Klagenfurt
E-Mail: office@arge-naturschutz.at
Tel.: 0463 32 96 66