Der neue Vertrag mit dem Bundesverband der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bringt bundesweit eine wohnortnahe, flächendeckende Versorgung auf Kassenkosten. Bis dato gibt es nur in fünf Bundesländern vertragliche Regelungen zwischen der ÖGK und den niedergelassenen Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Das soll sich zukünftig ändern. ÖGK-Obmann Andreas Huss dazu: „Unsere Arbeitswelt wird zum einen immer bewegungsärmer, andererseits haben viele manuell tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sehr einseitigen Fehlbelastungen zu kämpfen. Das führt oft zu gesundheitlichen Problemen im Bewegungs- und Stützapparat. Die Physiotherapie bietet für derartige Problemstellungen sehr gute Behandlungsmöglichkeiten, die im Idealfall auch Operationen verhindern oder zumindest hinauszögern können.
Mit der Harmonisierung der physiotherapeutischen Leistungen zum jeweils bisher besten Angebot für die Versicherten schaffen wir den nächsten Schritt zu einheitlichen Leistungen innerhalb der ÖGK. Für unsere Versicherten bietet der abgeschlossene Vertrag erstmals in allen Bundesländern eine flächendeckende kostenlose Sachleistungsversorgung. Mit der Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe treiben wir die Arbeitsteilung zwischen der Ärzteschaft und anderen kompetenten Berufen weiter voran. So machen wir die niedergelassene Gesundheitsversorgung zukunftsfit und können die Bedarfe der Versicherten immer besser bedienen.“
„Zukunftsweisender Vertrag für Physiotherapie“
„Ich danke der Physio Austria für die konstruktiven Verhandlungen. Endlich können wir auch dieser wichtigen Berufsgruppe einen soliden und zukunftsweisenden Kassenvertrag in Aussicht stellen“, freut sich ÖGK-Vize-Obmann Krenn und ergänzt: „Unsere Versichertengemeinschaft verdient eine hochwertige Versorgung mit Physiotherapie. Um diese zu sichern, schaffen wir für unsere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner faire Rahmenbedingungen und bauen gemeinsam ein stabiles und flächendeckendes Versorgungsnetz für Österreich auf.“
„Umfassende Anerkennung verankert“
Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria zeigt sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: „Die Verhandlungen mit der ÖGK waren mehr als ein hartes Tauziehen um Tarife. Mir ging es neben fairen und lebbaren Vertragsbedingungen für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten um das bundesweite, niederschwellig zugängliche Angebot der Sachleistung im Bereich der Physiotherapie für die Versicherten der ÖGK.
Der Tarif ist bisher einzigartig im Vertragsbereich, der moderne Leistungskatalog und die neuen, fortschrittlichen Rahmenbedingungen bedeuten Fortschritt so-wie Entbürokratisierung und mehr Zeit für qualitätsvolle Behandlung von Patientinnen und Patienten. Die Physiotherapie erfährt mit dieser Rahmenvereinbarung eine umfassende Anerkennung als versorgungsrelevanter Beruf und eine starke Verankerung im Gesundheitssystem. Die neu geschaffenen Planstellen bieten mehreren hundert Kolleginnen und Kollegen eine gute Existenzgrundlage. Mein Appell an sie: Nehmen Sie diese hervorragende Möglichkeit an!“
Sukzessiver Ausbau
Der neue bundesweite Rahmenvertrag schafft nun für alle freiberuflich tätigen Physiotherapeutinnen und -therapeuten eine solide Basis für den Abschluss von Einzelverträgen mit der Österreichischen Gesundheitskasse. Insgesamt stellt die ÖGK 590 Stellen in ganz Österreich bereit. Der Tarif pro Behandlungsstunde wird einheitlich mit 60 Euro für alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten mit eigener Praxis vereinbart. Die Vollzeitstelle einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. eines Vertragsphysiotherapeuten soll über das Jahr durchschnittlich 32 Behandlungsstunden pro Woche umfassen.
Mit einem Teileinzelvertrag ist es auch möglich, Planstellen zu teilen. Hausbesuche werden – zusätzlich zur verrechenbaren Arbeitszeit – mit 30 Euro extra honoriert, zuzüglich amtlichem Kilometergeld. Fixiert ist zudem eine automatische jährliche Tarifvalorisierung. Durch monatliche Akontierungen sichert die ÖGK außerdem ein regelmäßiges Einkommen zur Deckung der Praxiskosten. Für Therapien, die Vertragsphysiotherapeutinnen und -therapeuten durchführen, entfällt überdies die Bewilligungspflicht.
Physikalische Institute bleiben
Vielerorts hat die ÖGK bereits Verträge mit physikalischen Instituten, die im größeren Umfang Physiotherapie erbringen. Diese Institute sind vom neuen Rahmenvertrag nicht erfasst und bleiben natürlich in vollem Umfang bestehen. Das bedeutet: Der Ausbau auf die geplanten 590 Stellen für freiberuflich tätige Physiotherapeutinnen und -therapeuten ermöglicht eine Verdichtung des Versorgungsangebots für alle Versicherten.