Volksentscheid muss umgesetzt werden

Anfechtung Windkraft-Volksbefragung: Für FPÖ zählt die demokratische Entscheidung der Bevölkerung

Kärnten -

In einer Reaktion zur Anfechtung der Kärntner Windkraft-Volksbefragung beim Verfassungsgerichtshof durch eine Wiener Anwaltskanzlei erklärt der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer: „Den Rechtsweg zu bestreiten steht jedermann zu. Eine demokratische Entscheidung der Bevölkerung zu missachten, ist jedoch etwas anderes und das ist wohl der wahre Grund der Anfechtung.“


Verfassungsgericht prüft Volksbefragung auf Gesetzmäßigkeit

Der Verfassungsgerichtshof prüfe die Verordnung von Amts wegen auf ihre Gesetzmäßigkeit. Grundlage der Anfechtung sei die möglicherweise mangelnde Klarheit der Fragestellung und dass Suggestivfragen im Rahmen von Volksbefragungen unzulässig seien.

Fragestellung laut Angerer von FPÖ-Vorschlag abgewandelt

Angerer weist darauf hin, dass die von der FPÖ vorgelegte ursprüngliche Fragestellung zur Volksbefragung von der Kärntner Landesregierung abgeändert und in der Sitzung der Landesregierung vom 15. Oktober 2024 von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde.

FPÖ pocht auf Umsetzung des Volksentscheids

„Egal, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, das Ergebnis der Volksbefragung ist für uns klar: Die Kärntnerinnen und Kärntner wollen keine Windräder auf Kärntens Bergen und Almen! Für uns zählt einzig und allein die demokratische Entscheidung der Kärntner Bevölkerung. Wir erwarten uns auch von den Windkraft-Lobbyisten und von den übrigen Landtagsparteien SPÖ, ÖVP & Team Kärnten Respekt vor dem Volksentscheid. Die FPÖ fordert daher weiter die Umsetzung des Volksentscheides und damit den Schutz aller Kärntner Berge und Almen vor der Errichtung von weiteren Windkraftanlagen! Das war der klare Wille der Bürger in der Volksbefragung am 12. Jänner“, betont der FPÖ-Chef abschließend.