Verfassungsgericht prüft Volksbefragung auf Gesetzmäßigkeit
Der Verfassungsgerichtshof prüfe die Verordnung von Amts wegen auf ihre Gesetzmäßigkeit. Grundlage der Anfechtung sei die möglicherweise mangelnde Klarheit der Fragestellung und dass Suggestivfragen im Rahmen von Volksbefragungen unzulässig seien.
Fragestellung laut Angerer von FPÖ-Vorschlag abgewandelt
Angerer weist darauf hin, dass die von der FPÖ vorgelegte ursprüngliche Fragestellung zur Volksbefragung von der Kärntner Landesregierung abgeändert und in der Sitzung der Landesregierung vom 15. Oktober 2024 von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde.
FPÖ pocht auf Umsetzung des Volksentscheids
„Egal, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, das Ergebnis der Volksbefragung ist für uns klar: Die Kärntnerinnen und Kärntner wollen keine Windräder auf Kärntens Bergen und Almen! Für uns zählt einzig und allein die demokratische Entscheidung der Kärntner Bevölkerung. Wir erwarten uns auch von den Windkraft-Lobbyisten und von den übrigen Landtagsparteien SPÖ, ÖVP & Team Kärnten Respekt vor dem Volksentscheid. Die FPÖ fordert daher weiter die Umsetzung des Volksentscheides und damit den Schutz aller Kärntner Berge und Almen vor der Errichtung von weiteren Windkraftanlagen! Das war der klare Wille der Bürger in der Volksbefragung am 12. Jänner“, betont der FPÖ-Chef abschließend.