Nach der schrittweisen Weiterentwicklung der 28 Zentren für psychische und soziale Rehabilitation in Kärnten (ZPSR) steht nun der große Sprung bevor: Alle Einrichtungen werden in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz, das die wichtigsten Landesleistungen für Menschen mit Behinderung enthält, überführt. Damit kommt Kärnten nicht zuletzt einem Wunsch der Volksanwaltschaft, aber auch der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung nach.
Kärntner Chancengleichheitsgesetzes und Kärntner Sozialhilfegesetzes
Die geplante Überführung wurde bereits in einem Gespräch mit der Kärntner Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger besprochen. „Aktuell sind 25 der 28 Häuser im Mindestsicherungsgesetz verankert. Nun werden diese in das Chancengleichheitsgesetz übernommen, womit für alle Einrichtungen der Menschen mit Behinderung eine einheitliche Gesetzesgrundlage besteht“, informiert Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner. Ebenso werden die Einrichtungen zur Nachbetreuung von Sucht- und Drogenkranken in die Chancengleichheit übernommen. Passieren wird das im Rahmen der laufenden Novellierung des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes und des Kärntner Sozialhilfegesetzes (vormals Mindestsicherungsgesetzes).
Ziel: BewohnerInnen sollen ein selbstgestaltetes Leben führen können
Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der ZPSR handelt es sich um Menschen mit schweren (chronischen) psychiatrischen Erkrankungen / Behinderung. „Ziel ist es, ihnen durch individuelle Reha-Pläne eine Rückkehr in ein weitgehend selbstgestaltetes Leben zu ermöglichen“, sagt Prettner. Die Betonung auf die individuelle Situation wurde mit der Schaffung einer Clearingstelle im Jahr 2018 verstärkt: Aufgabe der Clearingstelle ist es nämlich, bereits im Vorfeld eine umfangreiche Abklärung der Potentiale und Fördermöglichkeiten der betroffenen Personen durchzuführen. Aufgrund der Diagnose und des Schweregrades der Erkrankung / Behinderung müssen viele psychisch kranke Menschen Alltagsfertigkeiten erst wieder erlernen, um eine niederschwellige Tagesstruktur schaffen zu können.
Leistungen der ZPSR-Einrichtungen
„Die Leistungen, die in den ZPSR-Einrichtungen erbracht werden, sind daher vielfältig: Vom Ressourcentraining, Gedächtnistraining, Haushaltstraining über psychologische Betreuung und Medikamententraining bis zu Kreativgruppen, Bewegungsgruppen, aber auch Arbeitstraining. Letzteres verstärken wir mit dem ‚Perspektivenraum Feldkirchen‘, den das Land mit autArK umsetzt: Hier wird mit Betroffenen gezielt an einer Tagesstruktur gearbeitet, handwerkliche Fähigkeiten werden erlernt bzw. wiederentdeckt“, erklärt Prettner.
Mit der Aufnahme aller ZPSR-Häuser in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz wird es auch zu einer sukzessiven Verbesserung des Personalschlüssels kommen. „Geplant sind zudem weitere Schwerpunktsetzungen: So denken wir etwa an den Bereich älterer Bewohnerinnen und Bewohner mit Alkoholerkrankungen. Wir sehen, dass es gerade in dieser Thematik zu einer vermehrten Herausforderung kommt“, betont die Sozialreferentin.
Ungleichbehandlung wird beendet
Für Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger wird ein ganz wichtiger und zentraler Schritt gesetzt: „Durch die Aufnahme der ZPSR-Einrichtungen in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz beendet die Kärntner Landesregierung eine seit vielen Jahren bestehende Ungleichbehandlung zwischen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten und -formen. Damit wird nunmehr auch sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderung Zugang zu den gleichen Leistungen und Förderungen erhalten können“, freut sich Scheiflinger.
In den 28 ZPSR-Häusern werden aktuell knapp 700 Menschen betreut. Im Jahr 2022 belaufen sich die Kosten dafür auf 17 Millionen Euro.