Anträge an Härtefall-Fonds ab heute 17.00 Uhr möglich:

Soforthilfe für Kleinunternehmer startet

Kärnten -

LR Schuschnig begrüßt unbürokratische Erste Hilfe für in persönlicher Existenz bedrohte Unternehmer – Weitere Maßnahmen müssen folgen – Appell an Kärntner Unternehmen: Jetzt die sofortige Unterstützungshilfe nutzen – Wir lassen niemanden im Stich.

AK-Goach:„Deutliche Anhebung des Arbeitslosengeldes, um Existenzen zu sichern!“
 „Wer rasch hilft, hilft doppelt. Gerade die kleinen Betriebe sind von der Krise besonders betroffen und brauchen jetzt schnell und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung“, begrüßt heute, Freitag, Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig den von der Bundesregierung präsentieren Startschuss für den Härtefall-Fonds. „Dieser Fonds hat das Ziel, die Existenz von all jenen zu sichern, die aufgrund der Corona-Krise keine Umsätze mehr haben. Es geht darum, dass sie weiterhin ihr Leben bestreiten können“, so Schuschnig.

Bis zu 6.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss

Die besonders stark von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Einzelunternehmer, Kleinunternehmer, Neuen Selbstständigen und Freien Dienstnehmer erhalten bis zu 6.000 Euro auf drei Monate als nicht rückzahlbaren Zuschuss. „Vielen von ihnen wurde die Geschäfts- und Lebensgrundlage entzogen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass jetzt schnell gehandelt wird“, betont Schuschnig. Um eine erste Abfederung für die besonders hart von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Unternehmer zu schaffen, wurden dafür in einem ersten Schritt vier Milliarden Euro bereitgestellt. „Ab heute 17.00 Uhr können die ersten, dringend notwendigen Unterstützungshilfen bereits in Anspruch genommen werden. Diese sofortige und unbürokratische Hilfe ist besonders jetzt entscheidend, um Existenzen zu sichern“, so der Kärntner Wirtschaftslandesrat.

Viele Bereiche in der Förderung miteingebunden

Antragsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer (die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen), Erwerbstätige Gesellschafter (die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind), Neue Selbstständige (wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), Freie Dienstnehmer (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich). „Alleine in Kärnten wären nach ersten Schätzungen fast 20.000 Personen anspruchsberechtigt“, sagt Schuschnig. Die Abwicklung erfolgt ab heute, Freitag, 17.00 Uhr mittels digitaler Antragsstellung bei der Wirtschaftskammer Kärnten bzw. unter wko.at/haertefall-fonds. Schuschnig betont: „Es geht jetzt darum, rasch Hilfe zu leisten. Dafür muss die Antragstellung so unbürokratisch wie nur irgendwie möglich sein. Denn nur so kann das Geld zeitnah zu den Betroffenen kommen.“ Die ersten Sofortunterstützungen sollen schon ab nächster Woche ausbezahlt werden.

Das wirtschaftliche Überleben abzusichern

Der Wirtschaftslandesrat betont weiters, dass nach dieser Ersten Hilfe für die Existenz der Unternehmer nun zügig die Programme zur Absicherung der Wirtschaftsbetriebe folgen müssen. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen zum Wohle der Gesellschaft ihre Betriebe geschlossen halten und sehen sich derzeit mit großen Einbußen konfrontiert. Umso wichtiger ist es jetzt, ihnen unter die Armen zu greifen und das wirtschaftliche Überleben abzusichern“, sagt Schuschnig. Diese Sofortmaßnahmen waren ein wichtiger erster Schritt, jedoch müssen weitere folgen, damit die Unternehmen selbst sicher durch diese Krise kommen. „Die Programme aus dem 38 Mrd.-Hilfspaket müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden“, fordert Schuschnig und ergänzt: „Die Kombination aus Sofortauszahlungen, Steuerstundungen, Kurzarbeit und Kreditgarantien ist die richtige. Jetzt müssen diese Hilfen rasch beim Unternehmer ankommen.“

Hotline der WKK:

Die wichtigsten Infos für Betriebe rund um Corona liefert die Hotline der WKK unter 05 90 90 4-808. Die Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie die Unterlagen, die zur Beantragung der Förderung sind, finden Sie unter: wko.at/haertefall-fonds