Tot aufgefundener Wildvogel im Bezirk Villach-Land wurde von AGES überprüft, H5N1 Virus nachgewiesen - Fundort befand sich im Risikogebiet mit erhöhten Schutzmaßnahmen

Erster bestätigter Vogelgrippefall in Kärnten

Villach-Land -

Während in Österreich heuer bereits zahlreiche Fälle der Geflügelpest nachgewiesen wurden, ist Kärnten bislang verschont geblieben. Nun wurde das aviäre Influenza-Virus jedoch bei einem Wildvogel bestätigt, der am 3.3. im Bezirk Villach-Land tot aufgefunden und umgehend zur Überprüfung an das Labor der AGES in Niederösterreich weitergeleitet worden war. Der nachgewiesene Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend), Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Symbolfoto

Der Fundort befindet sich in einer jener 64 Kärntner Gemeinden, die vom zuständigen Bundesministerium für Gesundheit als Hochrisikogebiete eingestuft worden waren und in denen seit Anfang Jänner 2023 eine Stallhaltepflicht für Geflügelhalter ab 50 Tieren gilt. Daher sind nun keine weiteren Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Es werden jedoch alle geflügelhaltenden Betriebe in der Gemeinde vom Land Kärnten kontaktiert und präventiv Proben genommen.

Stallhaltepflicht ist weiterhin strikt einzuhalten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stallhaltepflicht auch weiterhin strikt einzuhalten ist. Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Stück Geflügel im Risikogebiet müssen ihre Tiere in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen. Auch bei Geflügelhaltungen im Risikogebiet mit weniger als 50 Tieren ist erhöhte Vorsicht geboten. Sie sind von der Stallhaltepflicht nur dann ausgenommen, wenn es gewährleistet ist, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfindet.