Daher sollte man abwägen, welche Kundenkarte man wirklich braucht und welche Daten man dem Anbieter von sich zur Verfügung stellt“, rät AK-Konsumentenschützer Höfferer. Den Nutzern einer Kundenkarte müsse zudem bewusst sein, dass jeder Kauf nachvollziehbar bleibt und ein präzises Kundenprofil erstellt werden kann.
„Aus Datenschutzsicht raten wir von einem zu großzügigen Umgang mit persönlichen Daten ab. Geburtsdatum oder Wohnadresse, die bei der Erstellung von Kundenkarten oft abgefragt werden, müsste man teils gar nicht zwingend angeben. Oft würde schon eine E-Mail-Adresse ausreichen, auf die man Infos bekommt. Wovor wir aber dringend abraten, ist, das immergleiche ‚Standardpasswort‘ zu nutzen, um ins Kundenkonto zu gelangen!“, warnt Höfferer mit Hinweis auf den Jö-Bonusclub-Hackangriff, bei dem Kundenpasswörter von Internetkriminellen genutzt wurden.
Doch wie kommt man nun zu mehr Datensicherheit?
„Jeder Konsument kann beim Kundenkartenanbieter online ein Daten-Auskunftsbegehren stellen, um Einsicht in den persönlichen Datensatz zu erhalten. Ist man mit der Verwendung nicht mehr einverstanden, so kann ein Antrag auf Löschung gestellt werden“, informiert Höfferer und rät jedenfalls dazu, nicht ein Standardpasswort für alle Onlineaktivitäten zu nutzen.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Die kriminelle Energie im Internet steigt massiv an. Der Konsumentenschutz der AK ist für alle Kärntner da – scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei uns Hilfe zu holen!“ Telefon AK-Konsumentenschutz: 050 477-2000