Schwere Unfälle mit Verletzungen
Risiko ist es nicht wert
Von den sichergestellten Feuerwerkskörpern gehörten unter anderem rund 1.500 Stück der Kategorie F4 an. Sie bezeichnen eine große Gefahr, die von den Feuerwerkskörpern ausgeht und dürfen nur von Personen mit entsprechender Fachkunde verwendet werden. Weitere über 4.300 Stück entfielen auf die Kategorie F3, also Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen. „Illegale Böller und Raketen mögen auf ersten Blick verlockend wirken. Sie sind das große Risiko aber nicht wert. Schützen Sie sich und andere Menschen vor Verletzungen durch illegale, gefährliche Pyrotechnik, indem Sie darauf verzichten. So steht einem guten Start ins neue Jahr nichts mehr im Wege“, so Finanzminister Brunner.
Saftige Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe
„Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 bestehen spezifische Anordnungen für die Einfuhr und den Besitz von Feuerwerkskörpern. Sie müssen bestimmte Kennzeichnungen tragen und benötigen je nach Kategorie und damit Gefährlichkeit eine behördliche Genehmigung. Nicht jede Person ist berechtigt, sämtliche Kategorien von Feuerwerkskörpern zu nutzen oder zu kaufen. Die illegalen Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und es folgt auch eine Anzeige. Bei Verstoß gegen das Pyrotechnikgesetz drohen je nach Delikt eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.
Weitere Informationen:
Die Beschränkungen gelten nicht nur bei Einfuhr aus Drittländern, sondern unter anderem auch beim Transport nach Österreich aufgrund von Einkäufen in anderen Mitgliedsstaaten, die die Zöllner im Rahmen von mobilen Schwerpunkteinsätzen kontrollieren, erklärt die Vorständin des Zollamts Österreich Heike Fetka-Blüthner.