Wie Arbeitsminister Martin Kocher am heutigen 27. Januar 2021 erläuterte, hat das Coronavirus die Arbeitswelt verändert. „Einiges wird uns erhalten bleiben, zum Beispiel das Home-Office“, so Kocher. Aus diesem Grund braucht es Regelungen für die Zeit nach der Pandemie. Diese wurden im Zuge des heutigen Ministerrates beschlossen.
Home-Office bleibt freiwillig
„Hervorzuheben ist, dass das Home-Office eine Vereinbarungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bleibt“, so Kocher. Sprich: Es bleibt freiwillig. Das neue Paket stellt lediglich arbeitsrechtliche Regelungen klar. „Zum Beispiel haben Arbeitsinspektorate auch weiterhin keinen Zutritt in eine private Wohnung.“
Die drei wichtigsten Punkte
- Die Arbeitszeit im Home-Office wird nicht anders berechnet, wie im Büro.
- Auch im Home-Office ist der Arbeitnehmer unfallversichert.
- Der Arbeitgeber stellt künftig digitale Arbeitsmittel sowie eine Datenverbindung zur Verfügung oder es gibt eine finanzielle Abgeltung.
Vorerst bis 2023
Das diesbezügliche Gesetz soll möglichst rasch beschlossen werden. Finanzminister Gernot Blümel erläutert, dass niemand durch das Arbeiten von Zuhause einen Nachteil erleidet, weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber.
Pro Jahr kann außerdem eine Abgeltung von Mehrkosten für Arbeitsmaterialien im Home-Office von bis zu 300 Euro steuerfrei abgesetzt werden. Vorerst gelten die neuen Regelungen befristet bis 2023. „Danach werden sie evaluiert“, erklärt Blümel.
Appell an die Bevölkerung
Sozialminister Rudolf Anschober hebt hervor, dass das Home-Office auch Teil der Bekämpfung der Pandemie ist. „Leider haben wir deutliche Rückgänge bei den Home-Office-Zahlen zu verzeichnen“, so Anschober.
Er appelliert an die Bevölkerung die Möglichkeit von Zuhause zu arbeiten zu nutzen: „Mehr Home-Office bedeutet weniger Ansteckungsrisiko.“