Die am Montag, dem 23. November 2020, von der Bundesregierung präsentierten Details zum Umsatzersatz und zum Fixkostenzuschuss 2 nannte WK-Präsident Mandl äußerst erfreulich, zumal betont worden sei, wie wichtig die Möglichkeit der schnellen Beantragung und Auszahlung für viele Betriebe sei.
„Viele Unternehmen befinden sich seit nunmehr acht Monaten im Ausnahmezustand, da kommt es bei der Liquidität manchmal auf jeden Tag an“, weiß Mandl.
„Sicher noch Feinabstimmungen nötig“
Der Umsatzersatz richte sich nun an Unternehmen aus der Gastronomie, der Hotellerie und dem Handel. Auch körpernahe Dienstleister erhalten den Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen. Jedoch weist Mandl hin: „Da wird es in der Frage, welcher Bereich wie viel Ersatz erhält, sicher noch zu Feinabstimmungen kommen müssen.“
Begriff der Fixkosten erweitert
Die zweite Unterstützungsmaßnahme ist der Fixkostenzuschuss, der in Phase 2 schon ab 30 Prozent Umsatzausfall gewährt und kann bis zu 100 Prozent betragen. Darüber hinaus wird der Begriff der Fixkosten erweitert, sodass zum Beispiel auch Leasingraten und betriebsnotwendige Personalkosten geltend gemacht werden können. „Davon profitieren besonders die mit am schwersten getroffenen Branchen wie beispielsweise Reisebüros, Kinos und die Busunternehmen“, erklärte Mandl.
Gleichzeitig stellte der WK-Präsident klar: „Auch für indirekt betroffene Zulieferfirmen wie Bäcker oder Fleischer im Lebensmittelgewerbe, aber auch den Lebensmittel-Großhandel oder den gesamten Event-Bereich muss es rasch Entschädigungen geben.“
Quelle: 5min.at