Polizei hilft
Die Polizei verfügt über unterschiedliche Möglichkeiten und gesetzlich eingeräumte Befugnisse, die in solchen Situationen ergriffen werden. Beim Betretungs- und Annäherungsverbot wird der Gefährderin oder dem Gefährder für zwei Wochen das Betreten der Wohnung sowie das Annähern an eine bestimmte Person, jeweils im Umkreis von 100 Meter, untersagt. Das bedeutet, dass die Gefährderin oder der Gefährder innerhalb dieser zwei Wochen nicht in die Wohnung zurückkehren und/oder sich der Person nicht annähern darf.
Wichtige Opferschutzeinrichtung
Aufgrund ihrer landesweiten und uneingeschränkten Erreichbarkeit sowie ihrer umfassenden Möglichkeiten Gewalt zu beenden und den Opferschutz zu aktivieren, ist die Polizei nicht nur die größte, sondern auch die wirksamste Opferschutzeinrichtung. Daher gilt es im Zusammenhang mit der Thematik nicht nur während der 16 Tage gegen Gewalt interessiert zu sein, sondern stets durch Aufmerksamkeit und Zivilcourage der Gewalt keine Chance zu bieten. Dabei ist die Polizei ein sicherer, verlässlicher und jedenfalls der effektivste Ansprechpartner. Bei Bedarf die 059133, Notruf: 133 oder Euronotruf: 112 wählen!