Ein Thema war das seit gestern geltende 3G am Arbeitsplatz mit der Übergangsfrist bis einschließlich 14. November. In diesem Zeitraum dürfen jene, die keinen 3G-Nachweis erbringen können noch mit FFP2-Masken das Betriebsgelände bzw. ihren Arbeitsplatz aufsuchen. Derzeit wird noch auf Durchführungsbestimmungen seitens des Bundes gewartet.
„Die 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz obliegen zum einen dem Unternehmer, was ja auch in seinem Sinne sein muss und zum anderen der Gesundheitsbehörde, die Betriebe kontrollieren und die entsprechenden Strafen aussprechen kann“, so Gerd Kurath. Das Land, konkret die Abteilung 5 Gesundheit, hat sich auch an den Bund gewandt, weil nicht klar definiert ist, wie die Kontrollen von Seiten der Behörden definitiv durchgeführt werden sollten.
Laufend Änderungen
„Die Experten haben explizit darauf hingewiesen, dass auf Grund der kritischen Lage in den Krankenhäusern und der massiv ansteigenden Infektionszahlen trotz Stufenplan des Bundes laufend Änderungen bei den Schutzmaßnahmen vorgenommen werden können. Eine Landeshauptleute-Konferenz am Freitag wird unter anderem die weitere Vorgehensweise von Seiten des Bundes bezüglich seines Stufenplanes klären“, weist Kurath hin.