500 Euro-Gutschein für die „E-Card“? Dahinter steckt eine Betrugsmasche…

Kärnten/Österreich -

500 Euro für Apothekeneinkäufe mit der “E-Card-Gutscheinkarte”? Mit diesem verlockenden Angebot werden die Österreich in den Sozialen Medien aktuell vermehrt in die Falle gelockt. Die Plattform “Watchlist Internet” warnt.

Es ist wahrlich zu schön, um wahr sein: In den Sozialen Medien wird aktuell eine „E-Card-Gutscheinkarte“ mit einem Guthaben von 500 Euro für Apothekeneinkäufe beworben. Dafür sollen User lediglich eine kurze Umfrage ausfüllen und 2 Euro überweisen. Aber Achtung! Dahinter steckt eine fiese Betrugsmasche.

Täuschend echt 

Dabei sehen die Postings zum gefälschten E-Card-Angebot täuschend echt aus. Unter dem Decknamen „Austria Ecard“, „E-Card-Austria“ oder andere posten Betrüger diese Werbebeiträge. Darin wird behauptet, dass die österreichische Regierung Subventionen für die Bevölkerung eingerichtet habe.

Tolles Angebot wird vermittelt 

Unter den Postings schwärmen dann „User“ von dem tollen Angebot, um „Glaubwürdigkeit“ zu vermitteln. Aber auch dabei handelt es sich um Fake-Profile oder gehackte Konten. Vorsicht ist geboten.

Werbung nicht blind vertrauen

Die Plattform „Watchlist Internet“ gab für diese neue Betrugsmasche eine Warnung aus. Man solle „Werbung nicht blind vertrauen“. „Mit dieser erfundenen Gutschrift versuchen Kriminelle an persönliche Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu kommen. Anschließend werden Kreditkarten- oder Bankdaten erfragt“, heißt es von der Plattform.

Abo-Falle bei Dateneingabe  

Sobald die Daten erst einmal angegeben sind, könnte man ganz schnell in eine Abo-Falle tappen. Die Betrüger buchen dann Monat für Monat Beträge zwischen 50 und 100 Euro ab. „Möglicherweise versuchen die Kriminellen mit Ihren Bank- oder Kreditkartendaten auch Überweisungen zu tätigen. Sie loggen sich ein und lösen Zahlungen aus. Diese müssen von Ihnen aber freigegeben werden. Oftmals werden Sie zusätzlich telefonisch oder per Chat kontaktiert, um Sie unter einen Vorwand zur Freigabe von Zahlungen zu drängen“, heißt es weiter.