Ab 7. Jänner: Einreichung zur Photovoltaik- und Stromspeicher-Förderung möglich

Kärnten -

Ab 7. Jänner 2025 um 10 Uhr sind Einreichungen von privaten Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zur Landesförderung wieder möglich. Erstmals kommt dafür ein neues, volldigitales Fördersystem zum Einsatz. Mit dem Vorteil für jeden Förderwerber, dass es von der Einreichung bis zur Förderzusage deutlich schneller geht.

Rückwirkende Förderung von im Vorjahr fertiggestellten Anlagen zu Fördersätzen aus 2024 ist bis 28. Februar möglich.

Einreichung nur mehr online möglich

Die Förderung ist künftig nur mehr online auf der Homepage des Landes einzureichen. Die empfohlene Identifikation des Förderwerbers mittels ID Austria vereinfacht und beschleunigt den Prozess zusätzlich. 

Für neue Anlagen gelten neue, degressive Fördersätze

Für alle Anlagen, die 2025 errichtet werden, gelten die neuen, degressiven Fördersätze, die mit 1.1.2025 in Kraft treten. Eine Übergangsregelung gibt es jedoch für bereits im Jahr 2024 errichtete und fertiggestellte Anlagen: Bis einschließlich 28. Februar, 23.59 Uhr können im Jahr 2024 errichtete PV-Anlagen und Stromspeicher rückwirkend mit den Fördersätzen von 2024, also mit 480 Euro je kWp für PV-Anlagen und 350 Euro je kWh für den Stromspeicher, gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Rechnungsdatum und die Fertigstellung der Anlage, inklusive der Abnahme, in das Jahr 2024 fallen. Nach dieser Frist gelten für das Jahr 2025 neue Fördersätze. „Wir bitten um Verständnis, dass bereits im Jahr 2024 in Papierform oder per Mail gültig eingereichte Anträge nicht erneut digital eingereicht werden können. Wer bereits im Vorjahr einen gültig eingereichten Antrag gestellt hat, dessen Antrag wird wie bisher bearbeitet. Bitte reichen Sie ihre Anlage nicht doppelt ein“, informiert das Land Kärnten.

Unterstützung wird angeboten

Weiters seien die Mittel für alle rückwirkenden Förderanträge im gesamten Zeitraum bis einschließlich 28. Februar 2025 gesichert. „Es ist nicht erforderlich, bereits zum erstmöglichen Zeitpunkt den Antrag zu stellen“, informiert das Land. Für technische Schwierigkeiten und persönliche Unterstützung steht ein Team der Energieabteilung und der Landes-IT bereit: „Wir bitten um etwas Geduld, wenn es in den ersten Tagen telefonisch aufgrund des zu erwartenden Andrangs etwas länger dauert “, so das Land Kärnten. Die Einreichung ist ab 7. Jänner auf der Startseite des Landes www.ktn.gv.at unter „Förderungen“ im Bereich „Energieförderungen“ zu finden.

AKTUELLES ZUR PHOTOVOLTAIK –UND STROMSPEICHER FÖRDERUNG hier als PDF abrufbar!  2024_Foerderung_Photovoltaik-Stromspeicher_web