Verordnung eingehalten: Zehn-Kilometer-Radius bestätigt
Im Rahmen der Überprüfung wurde bestätigt, dass sämtliche Vorgaben der Kärntner Risikowolfsverordnung eingehalten wurden. Besonders wesentlich ist der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung – auch dieser Punkt wurde ordnungsgemäß erfüllt.
Entnahmefreigabe erloschen
Nach Abschluss der Prüfung informierte das Land umgehend die jagdausübungsberechtigten Personen im betroffenen Gebiet: Mit der erfolgten Entnahme ist die Freigabe für weitere Abschüsse automatisch erloschen.






































