Das Gesundheitsministerium hat heute die neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Ab 1. Juni fällt damit die Maskenpflicht im gesamten Handel, im öffentlichen Verkehr sowie in der Behindertenhilfe. Auch die Regelungen für den Grünen Pass werden künftig an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angepasst. Das bedeutet: “Für eine Grundimmunisierung sind künftig einheitlich drei Impfungen nötig”, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums. Das bedeutet konkret: Eine Genesung ersetzt künftig keine Impfung mehr.
Änderungen bringe das nur für jene Menschen, die vor ihrer ersten Impfung an Corona erkrankt waren. Eine Übergangsfrist gilt vorerst bis 23. August 2022. Bis dahin behalten gültige und bereits ausgestellte Impfzertifikate ihre Gültigkeit. Über den Sommer werden die Impfzertifikate auf Basis der Änderungen neu ausgestellt. Die neuen Zertifikate können dann wie gewohnt via gesundheit.gv.at abgerufen oder bei Apotheken, Ärztinnen und Ärzten etc. ausgedruckt werden.
Zusätzlich entfallen mit der Neuregelung die Mindestabstände zwischen den Impfungen. “Sie sind weiterhin medizinisch empfohlen, aber nicht mehr Voraussetzung für das Ausstellen eines Impfzertifikats”, so das Gesundheitsministerium. Diese Regelung trägt den seltenen Ausnahmen Rechnung, in denen der Mindestabstand – meist geringfügig – unterschritten wurde.