Freibetrag wird angehoben
Der monatliche Freibetrag wird dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Für eine Dauer von zwei Jahren, genauer gesagt für das Jahr 2024 und 2025, soll außerdem der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen. Die vorübergehende Erhöhung der Anzahl der steuerlich begünstigten Überstunden von 10 auf 18 wurde am heutigen Dienstag, dem 21. November, im Nationalrat beschlossen.
Mehr Geld für Überstunden
Was bedeutet das nun für den Arbeitnehmer? Die altbekannte Devise dabei lautet ja: desto mehr Steuern gezahlt werden, desto weniger Geld bekommt man. Mit dem Freibetrag, also eine Art steuerfreier Rahmen, können Steuern also „umgangen“ werden. De facto sieht der Arbeitnehmer am Ende des Monats mehr Geld für seine Überstunden, wenn sie sich innerhalb der steuerfreien Grenze befinden, also bei 18 Überstunden und 200 Euro im Monat. Wird der Freibetrag überschritten, setzen folglich auch die Steuern wieder ein. Infos am Rande: Bei Überstunden muss laut Gesetz immer ein Zuschlag von mindestens 50 Prozent berechnet werden. Der Grundlohn ist und bleibt steuerpflichtig.
Steuerliche Anerkennung für Mehrleistung
Laut Ministerium möchte man mit der Anhebung des Freibetrags die Mehrleistung von Arbeitnehmern steuerlich anerkennen. „Aufgrund des Personalmangels in vielen Unternehmen, mussten und müssen viele Arbeitnehmer mehr als die reguläre Wochenarbeitszeit arbeiten. Daher halte ich die Ausweitung der Begünstigung von Überstunden für ein wichtiges Signal der Anerkennung dieser zusätzlichen Leistungen. Von der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden profitieren die Beschäftigten, aber auch die Betriebe in Zeiten des hohen Arbeitskräftebedarfs und vieler offener Stellen“, äußerte Arbeitsminister Martin Kocher dazu.