AK-Konsumentenschutz gibt Tipps

AK empfiehlt bei Heizölbestellung: Lassen Sie sich alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen!

Kärnten -

Zahlreiche Kärntner Konsumenten bei Heizölbestellungen verunsichert. AK-Konsumentenschutz gibt Tipps.

Leiter des AK-Konsumentenschutzes Stephan Achernig

Bei der Bestellung von Heizöl wird der Lieferpreis immer öfter, nicht, wie sonst üblich, mit dem Bestelldatum, sondern mit dem Lieferdatum verrechnet. Zahlreiche Anfragen gingen diesbezüglich dieser Tage beim AK-Konsumentenschutz ein. „Ist das überhaupt zulässig?“, fragen sich die Kärntner Konsumenten. „Grundsätzlich gilt der Preis bei Bestellung. Unter Einhaltung der rechtlichen Parameter ist jedoch auch eine Verrechnung mit Lieferdatum möglich“, erklärt der Leiter des AK-Konsumentenschutzes Stephan Achernig und empfiehlt: „Gerade bei der Heizölbestellung ist es gängige Praxis, die Lieferung telefonisch abzuklären. Um bei Ungereimtheiten eine Beweisproblematik zu vermeiden, lassen Sie sich alle Vereinbarungen, wie den genauen Lieferzeitpunkt und den Preis, unbedingt schriftlich bestätigen,“ so Achernig.

AK Präsident Günther Goach (c) AK Jost & Bayer

Gut informiert mit dem Heizölbarometer

„Wer beim Heizölkauf auf den Preis achtet, kann viel Geld sparen“, so AK-Präsident Günther Goach und verweist auf das Heizölbarometer der AK Kärnten: „Wir veröffentlichen wöchentlich – immer mittwochs – die aktuellen Preise für Heizöl.“ Der Überblick erleichtert die Suche nach günstigen Anbietern: kaernten.arbeiterkammer.at/heizoelbarometer