AK: GIS- und Ökostrom-Gebührenbefreiung sowie Fernsprechentgelt-Zuschuss für Arbeitslose

Kärnten -

Mehr als 40.000 Menschen sind in Kärnten arbeitslos gemeldet. Damit einhergehend sind viele Betroffene mit Einkommensverlusten konfrontiert. Die AK Kärnten weist auf die Möglichkeit von Rundfunkgebühren- und Ökostrompauschalbefreiung sowie Zuschuss für Fernsprechentgelt bei Arbeitslosigkeit hin. „Jeder Euro zählt jetzt, um die monatlichen Zahlungen bewältigen zu können“, so AK-Präsident Günther Goach.

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Menschen, die während der Coronakrise von starken Einkommensverlusten aufgrund von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind auf jeden Euro angewiesen. Die GIS bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung der GIS- und Ökostrompauschale sowie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt für Arbeitslose an. Pro Monat lassen sich damit immerhin rund 40 Euro sparen. „Bei einer Rekordarbeitslosigkeit von 40.000 Menschen in Kärnten fressen Miete, Strom und andere laufende Kosten die geringen Einkommen oder das noch zur Verfügung stehende Ersparte auf. Jeder Euro kann jetzt helfen“, bekräftigt AK-Präsident Günther Goach.

Online-Befreiungsrechner mit vorausgefülltem Antrag

Die Rundfunkgebühren für Kärnten betragen 26,03 Euro für Fernsehen und Radio sowie 7,30 Euro für eine Radiogebührenbefreiung. Die Ökostrompauschale und der Zuschuss für Fernsprechentgelte sind vom jeweiligen Anbieter abhängig. Mit dem Online-Tool www.gis.at/befreiungsrechner werden alle Anspruchsvoraussetzungen für Gebührenbefreiung oder Zuschussgewährung vorab geklärt.

Mag. Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes

„Das Haushaltseinkommen darf bei einer vierköpfigen Familie 2.042,09 Euro nicht übersteigen“, erklärt AK-Konsumentenschutzexperte, Stephan Achernig. Anträge können nicht nur von Arbeitslosen, sondern auch von Gehörlosen, Mindestsicherungs-, Pensions-, Pflegegeld- und Studienbeihilfebeziehern sowie von Personen, die Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit (zum Beispiel: Rezeptgebührenbefreiung etc.) beziehen, eingereicht werden. Auch Bezieher der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld können einen Antrag auf Gebührenbefreiung und Fernsprechentgelt-Zuschuss stellen.

  • AK-Konsumentenschutz: 050 477-2000