Von Seiten des Arbeitsministeriums wurde am Wochenende bestätigt, dass der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit nur dann gilt, wenn die jeweilige Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Generell gilt, wer Betreuung seines Kindes benötigt, kann das Kind in Kindergarten und Pflichtschule bringen. „Freilich gibt es aber vor Ort keinen regulären Unterricht und zudem lautet die Empfehlung der Regierung, Kinder zu Hause zu betreuen.
Aber damit beißt sich die Katze in den Schwanz, denn vielen Eltern bleibt keine Wahl, als ihr Kind in die Betreuung zu geben!“, kritisiert Goach den Umgang mit Eltern, die jetzt den Spagat zwischen Familie und Job erneut schaffen müssen.
Wo bleibt das Konzept der Regierung?
„Schon während dem Lockdown im Frühling ist die Lernschere noch weiter aufgegangen. Es gab Kinder, denen die Eltern beim Lernen helfen konnten und es gab jene, wo das nicht der Fall war“, so Goach und fragt: „Wo bleibt jetzt das Konzept der Regierung, dass Eltern entlastet und Schüler fördert?“