Diese Überbrückungshilfe, für die von einer Firmeninsolvenz betroffenen Arbeitnehmer, wird innerhalb von zwei Tagen ausbezahlt, um beispielsweise Miete, Strom oder Kredit begleichen zu können“, so AK-Präsident Günther Goach nach der Beschlussfassung.
Die AK Kärnten
gewährt in Zusammenarbeit mit dem Land Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, ein Darlehen in der Höhe von bis zu 3.000 Euro. Das Geld wird mit den Forderungen gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gegengerechnet.
ISA
Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen in der AK, kurz ISA, ist die kostenlose Anlaufstelle für alle Firmenkonkurs-Opfer und hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderung beim Insolvenzgericht und beim IEF ein.
„Wir unterstützen Insolvenzopfer mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, jedoch ist durch die anhaltende Corona-Pandemie und dem Auslaufen der Stundungen der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben weiter mit einer erhöhten Firmeninsolvenzgefahr zu rechnen“, zeigt sich Goach besorgt und erklärt: „Aus diesem Grund gehen wir mit dem erhöhten Betrag von 3.000 Euro bei der AK-Insolvenz-Soforthilfe in Verlängerung.“ Die AK-Insolvenz-Soforthilfe, eingeführt im November 2017, wurde im Jahr 2021 insgesamt 149 Antragstellern, in der Höhe von 343.300 Euro, zur Verfügung gestellt.
- Nähere Infos: kaernten.arbeiterkammer.at/insolvenzsoforthilfe.