Unrechte Vertragsauflösung: 

AK-Intervention bringt 5.000 Euro Entschädigung für Restaurantchefin

Kärnten -

Zuerst unbezahlte Überstunden, dann fristwidrige Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Für eine Oberkärntnerin, die als Restaurantchefin ihren Job verlor, war der Rechtsschutz der AK die erste Anlaufstelle für Hilfe. „Die umfassende Hilfe, ob auf dem Klagsweg oder mittels Intervention bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, steht jedem AK-Mitglied kostenlos zur Verfügung“, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach.


Die in Spittal beschäftigte Restaurantchefin leistete regelmäßig Überstunden. Eine Zeitausgleichvereinbarung wurde mit dem Arbeitgeber während aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht getroffen. Die rund 150 geleisteten Überstunden fanden keine Berücksichtigung und das Arbeitsverhältnis wurde plötzlich aufgelöst – ohne Auszahlung der Überstunden. Der Auflösungsgrund des Arbeitgebers bei der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse wurde mit “Saisonende” angegeben. Die Arbeitnehmerin wandte sich an die Rechtsexperten der Arbeiterkammer.

Im Zuge der Beratung prüften die AK-Experten auch den Arbeitsvertrag. Die Vereinbarung einer Befristung entsprach nicht den Vorgaben des Kollektivvertrages für das Hotel und Gastgewerbe. „Der Kollektivvertrag sieht vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse nur dann als solche gelten, wenn der Tag des Beginns und der Tag der Beendigung per Datum festgelegt sind“, erklärte Andreas Gaggl, AK-Bezirksstellenleiter in Spittal an der Drau. Der Auflösungsgrund „Saisonende“ war demnach inkorrekt und die Auflösung des Dienstverhältnisses fristwidrig.

Eine Intervention der Arbeiterkammer zeigte Wirkung:

Neben den nicht ausbezahlten Überstunden wurde zusätzlich eine Kündigungsentschädigung gefordert. Für die Arbeitnehmerin konnte somit ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 5.000 Euro erstritten werden.