AK-Konsumentenschutz weist auf Verbraucherfalle bei Transporter-Verleihunternehmen hin

Kärnten -

Die Konsumentenschützer:innen der AK Kärnten werfen dem Transporter-Verleihunternehmen „123 Shared Mobility GmbH“ unlautere Methoden beim Buchungsprozess vor und vertreten knapp 15 Kärntner:innen im Kampf um ihr Recht.

Symbolfoto

AK-Konsumentenschutz warnt

Ohne Papierkram online buchen und ohne Kilometereinschränkungen mit einem Transporter fahren – damit wirbt „123 Shared Mobility GmbH“ auf www.123-transporter.at. Dass aber die Realität etwas komplizierter ist, zeigen die Fälle jener Kärntner:innen, die sich derzeit zahlreich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten wenden. AK-Jurist Herwig Höfferer: „Wir werfen der Firma ganz klar vor, dass sie im Buchungsprozess auf ‚Dark Pattern‘ setzt. Diese Methode zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, bestimmte Aktionen auszuführen, die sie vielleicht nicht freiwillig tun würden.“

AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer © AK Kärnten/Helge Bauer

Versteckte Kostenfalle: Täuschende Optionen 

Im Fall von www.123-transporter.at werden die potenziellen Kund:innen zum Abschließen von Schutzpaketen, Storno- und Umbuchungsversicherungen gedrängt, weil jeweils die Optionen vorausgewählt sind und die Auswahl „Weiter ohne Schutzpaket“ unauffällig und nicht als farbiger Button dargestellt ist. „Das erweckt den Anschein, man müsste eines der Pakete aussuchen“, so der Konsumentenschützer, der laufend mit neuen Fällen konfrontiert wird.

Plötzliche Kaution von 1.000 Euro am Ende des Buchungsprozesses

Der AK-Experte macht auch auf eine weitere Überraschung aufmerksam, die auf Kund:innen am Ende des Buchungsprozesses wartet: „Plötzlich wird eine Kaution von 1.000 Euro verlangt, von der im gesamten Buchungsverfahren keine Rede ist und die ausschließlich in den AGB ausgewiesen wird.“

Kärntner Konsumentenschutz: Gerichtliche Durchsetzung bei hartnäckigen Unternehmen

„Bei Interventionen haben wir bis dato keine Einigung erzielt. Da sich das Unternehmen trotz eindeutiger Beweise uneinsichtig zeigte, mussten wir das Geld einklagen. So konnten wir schon mehreren Kärntnerinnen und Kärntnern zu ihrem Recht verhelfen.“ Die Urteile sind teilweise noch nicht rechtskräftig.

Rat und Hilfe

AK-Präsident Günther Goach: „Der Konsumentenschutz der AK ist für alle Kärntnerinnen und Kärntner da – scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei uns Rat und Hilfe zu holen!“

Telefon Konsumentenschutz: 050 477-2000

AK-Präsident Günther Goach © AK Kärnten/Gernot Gleiss