Trotz 3G am Arbeitsplatz

Arbeits­losengeld für viele Unge­impfte gestrichen

Kärnten -

Am Arbeitsplatz gilt zwar prinzipiell die 3G-Regelung, wenn jemand allerdings eine Arbeitsstelle ablehnt, nur weil er dafür geimpft sein “muss”, kann das schnell nach hinten los gehen. Denn: Das AMS kann daraufhin das Arbeitslosengeld streichen. Wie Johannes Kopf, der Chef des AMS, nun im Ö1-Morgenjournal bekanntgab, hat es solche Fälle tatsächlich schon gegeben.


Ob man gegen Corona geimpft ist oder nicht, diese Frage spaltet die Gesellschaft nun seit mittlerweile knapp einem Jahr. Auch bei der Arbeitssuche wird man immer häufiger nach der Impfung gefragt – und das, obwohl am Arbeitsplatz prinzipiell 3G gelten würde. Lehnt man nun eine Stelle deswegen ab, weil man dafür geimpft sein müsste, kann das schnell nach hinten los gehen. Denn: Wer nur deswegen den Job verweigert, weil er dafür geimpft sein müsste, dem kann vom AMS das Arbeitslosengeld gestrichen werden.

Bislang handelt es sich um “Einzelfälle”

“Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird, ist es auch sanktionierbar, wenn jemand ablehnt, sich impfen zu lassen”, so Johannes Kopf, Chef des AMS, im Ö1-Morgenjournal. Das würde neben dem Gesundheits- und Pflegebereich auch auf die Arbeit mit vielen ungeimpften Kindern und im Bereich der Luftfahrt zutreffen. Allerdings handle es sich bei der Streichung des Arbeitslosengeldes um “Einzelfälle”, wie Kopf bestätigt. Nicht Hunderte sondern eher ein paar Dutzend seien es bislang gewesen. Das AMS würde das Geld zuerst für sechs, im Wiederholungsfall für acht Wochen streichen, so der AMS-Chef abschließend.