Wollte Rivalen nicht töten
Der Angeklagte behauptete, er habe seinen Rivalen nicht töten wollen, sondern lediglich, dass dieser verschwinde. Das Opfer erklärte hingegen, dass sich alle Beteiligten gut verstanden hätten, was für die beisitzende Richterin Ute Lambauer nicht glaubwürdig war. Der Verteidiger Sebastian Brunner argumentierte, dass die Ehefrau und ihr Liebhaber den Angeklagten so lange provoziert hätten, bis er ausrastete. Die Staatsanwältin Nicola Trinker und der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin sahen jedoch einen Tötungsversuch im Affekt gegeben, da der Angeklagte in Kauf genommen haben muss, dass sein Nebenbuhler die Attacke nicht überlebt. Dem Opfer wurde ein Schmerzensgeld von rund 4.000 Euro zuerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Verteidiger hat um drei Tage Bedenkzeit gebeten.